Skip to main content

Abschluss einer Athletenvereinbarung

Die folgende Athletenvereinbarung wird mit dem digitalen Abschluss per E-Mail zugestellt. Bitte lest die Vereinbarung aufmerksam durch und unterschreibt diese am Ende (bei Minderjährigen ist zusätzlich eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.). 

 

 

ATHLETENVEREINBARUNG

zwischen der o.g. Athletin/dem o.g. Athleten und dem

 

Bayerischen Judo-Verband e.V.

(nachstehend BJV genannt) vertreten durch

Elisabeth Grünewald, Vizepräsidentin Leistungssport

und Florian Ellmann, Geschäftsführer

 

1. Präambel

Diese Athletenvereinbarung wird auf der Grundlage einer abgestimmten solidarischen Partnerschaft zwischen dem Bayerischen Judo-Verband e.V. und den Athlet/innen des Landeskaders des BJV geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem, die Landeskaderathleten/innen des BJV zu fördern und zu schützen. Beide Parteien verpflichten sich chancengleiche und faire Bedingungen bei der Sportausübung zu gewährleisten.

Es wird angestrebt, in Gemeinsamkeit das Erreichen des satzungsgemäßen Verbands­zweckes unter fairen Bedingungen zu gewährleisten. Hierbei wird ein Ausgleich der Verbands- und der Athleteninteressen angestrebt.

Die Wahrung der Rechtsklarheit sowie die rechtsstaatlichen Grundsätze zur Streitschlichtung sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Der BJV und der Athlet/die Athletin schließen nachfolgende  Athletenvereinbarung, um die aus der gemeinsamen Zielverfolgung resultierenden  Rechte und Pflichten zu konkretisieren.

 

2. Rechtsgrundlagen

Die Vertragsparteien erkennen

  • die Satzung sowie die Ordnungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. in der jeweiligen gültigen Fassung an.
  • die Anti-Doping-Ordnung des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. an.
  • die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelwerke der WADA / NADA in der jeweils gültigen Fassung an; diese Regelungen unterliegen nicht der Disposition der Vertragsparteien

Diese Regularien, Ordnungen und Satzungen sind im Training und Wettkampf als verbindlich anerkannt. Die Parteien verpflichten sich, den in diesen Regelungen statuierten Vorgaben nachzukommen.

Dem Athleten/der Athletin sind die Inhalte der einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen, insbesondere die Regelwerke der WADA/NADA und des DJB und BJV vollständig bekannt. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, sich regelmäßig und selbstständig über Neuerungen in den Regelwerken zu informieren und etwaige damit verbundene Veränderungen unverzüglich umzusetzen. Der Athlet/die Athletin kann sich über die Homepage des BJV jederzeit selbst über die Ordnungen informieren.

 

3. Priorisierung der Maßnahmen

Der BJV und der Athlet/die Athletin bekräftigen den Grundsatz, dass internationale Einsätze für Deutschland Vorrang vor nationalen Wettkampfeinsätzen genießen, und nationale Einsätze Vorrang vor Landeseinsätzen genießen. Landeseinsätze genießen Vorrang vor Vereinsmaßnahmen.

 

4. Leistungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V.

Der BJV verpflichtet sich, den Athletinnen und Athleten im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten optimal zu fördern und dabei die Leistungen Dritter (z.B. Bayerisches Staatsministerium, Sponsoren, Eigenmittel usw.) zugunsten der Sportart zu verwenden.

Der BJV übernimmt die sportpolitische Interessenvertretung seiner Athletinnen und Athleten gegenüber allen nationalen Institutionen aus den Bereichen Staat, Sport und Wirtschaft.

 

4.1. Training und Ausbildung

4.1.1  Der Athlet/die Athletin wird in seiner/ihrer Eigenschaft als Mitglied des Landeskaders nach den neuesten sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Kenntnissen betreut. Der BJV gewährleistet ein qualitativ anspruchsvolles und individualisiertes Training bei zentralen Maßnahmen und Vorbereitungen auf nationale und internationale Wettkämpfe.

4.1.2  Der BJV verpflichtet sich eine adäquate sportfachliche und pädagogische Betreuung des Athleten/der Athletin bei allen zentralen und dezentralen Lehrgangs- und Vorbereitungsmaßnahmen sicherzustellen.

4.1.3  Es werden die organisatorischen und materiellen sowie personellen Rahmen­bedingungen für ein qualitativ und quantitativ anspruchsvolles Training am Bundesstützpunkt München und den BJV Stützpunkten im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten gewährleistet.

4.1.4  Der BJV ist um sportmedizinische Kontakte bemüht und stellt sein Netzwerk an Ärzten bei Bedarf zur Verfügung und versucht sich ggf. an einer Vermittlung.

4.1.5 Der BJV verpflichtet sich im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten, Schulausfallzeiten und Nachhol- oder Stützunterricht mit dem jeweiligen Träger bzw. der verantwortlichen Institution zu koordinieren, insbesondere an der Eliteschule des Sports in München-Nord und der BBS Nürnberg. Alle weiteren Schulen werden mittels Jahresplanungen und Schulbefreiungsanträgen möglichst zeitnah über geplante Nominierungen und Maßnahmen informiert.

4.1.6 Der BJV übernimmt die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Lehrgangs­maßnahmen gemäß gesonderter Einladung.

4.1.7 Der BJV fördert – jeweils entsprechend einer gesonderten Vereinbarung – finanziell und organisatorisch den Wechsel ans Haus der Athleten in München-Milbertshofen für auswärtige (minderjährige) Athleten.

 

4.2 Wettkampfmaßnahmen

Der BJV übernimmt gemäß gesonderter Einladung:

  • die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Wettkampfmaßnahmen, insbesondere die vom Deutschen-Judo Bund e.V. definierten Qualifizierungs­turniere.
  • die sportliche und organisatorische Betreuung der Athleten und Athletinnen.
  • die Organisation der Maßnahme inklusive der Anreise mittels vom Verband unterhaltener Fahrzeuge.

4.3 Leistungsprämien

Der BJV gewährt den Athleten/Athletinnen bei nationalen und internationalen Erfolgen Leistungsprämien entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung.

 

4.4 Aufwendungskostenersatz

Sofern der BJV für die in der Athletenvereinbarung erfassten Athletinnen und Athleten Sponsoreneinnahmen für seine Landeskader erzielt, werden diese im Rahmen eines leistungsbezogenen Aufwendungskostenersatzes beteiligt.

 

5. Leistungen der Athletinnen und Athleten

5.1. Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen gemäß Nominierung durch den BJV

Teilnahme an Lehrgangsmaßnahmen des BJV gemäß Nominierung durch den BJV

5.2. Konsequente Vorbereitung auf die unter (5.1) umfassten Einsätze gemäß der abgestimmten Jahresplanung

5.3. Einhaltung einer leistungssportlich orientierten Lebensweise und entsprechender Ernährung.

5.4. Regelmäßige und zeitnahe Bereitstellung von Bild- und Videomaterial von Trainingseinheiten, Trainingslagern und Wettkampfmaßnahmen an die durch das Präsidium benannte Person unter der Voraussetzung, dass der sportliche Wettkampf oder das Training davon nicht beeinträchtigt wird. Dies kann durch Contenterstellung an den Tagen sichergestellt werden, an denen man nicht selbst aktiv in das Wettkampfgeschehen eingreift oder im Anschluss an eine Training ein Bild mit einem Trainingspartner etc.

5.5. Konsequente Einhaltung der Anti-Dopingbestimmungen

5.6. Meldung aller Verletzungen (innerhalb von 48 Stunden) an den zuständigen Landestrainer und bei einem Ausfall von mehr als zwei Trainingstagen das Aufsuchen eines Arztes.

5.7. Die IJF regelt in ihren Bestimmungen die Richtlinien der Wettkampfkleidung und Werbung. Der BJV legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung (BJV Teamline) fest, die vom Athleten/von der Athletin bei allen Einsätzen des Landeskaders getragen werden sollte.

5.8. Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der Bayerische Judo-Verband e.V. Bildrechte für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BJV unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen von Einsätzen der Landeskader gefertigt wurden. Die Weitergabe der Bildrechte an Dritte, über den vorgenannten Zweck hinaus, bedarf des vorherigen Einverständnisses der Athleten.

5.9. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, alle internationalen Wettkampfeinsätze, sofern die Nominierung nicht über den DJB oder BJV erfolgte, den zuständigen Landestrainer von dem Start in Kenntnis zu setzen und die Meinung zu hören.

5.10. Der Athlet/ die Athletin ist mit der Speicherung seiner sportlichen Daten durch den BJV einverstanden. Gespeicherte Daten können, soweit notwendig, an Dritte (z.B. DOSB, Sporthilfe, DJB, Olympiastützpunkte, NADA/WADA) weitergegeben werden. Der Athlet/die Athletin ist damit einverstanden, dass Daten bei offiziellen ausgeschriebenen Wettkämpfen weitergegeben und allen Medien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

5.11. Der Athlet/die Athletin verpflichten sich, Probleme zunächst mit den direkt Betroffenen und/oder den im BJV Verantwortlichen zu lösen und öffentliche Kritik sachlich zu äußern. Sie verpflichten sich, die Werte und Zielvorstellungen des BJV mitzutragen und durch Auftreten, Erscheinung und Verhalten Repräsentanten des BJV und des Freistaates Bayern zu sein.

5.12. Der Athlet/die Athletin bemüht sich, die Maßnahmen des BJV (auch breitensportlich orientierte Maßnahmen) unentgeltlich oder entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung des BJV zu unterstützen.

 

6. Vertragsverletzungen

Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, verpflichten sich die Vertragsparteien zunächst das zuständige Präsidiumsmitglied unter aktiver Einbeziehung der jeweiligen Aktivenvertretung anzurufen, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.

Diese Verpflichtung gilt nicht bei Verstößen gegen die Anti-Doping Regeln; hier gelten die Bestimmungen der Regelwerke von WADA und NADA sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des BJV in der jeweils gültigen Fassung sowie die Anti-Doping-Ordnung des BJV.

Eine schuldhafte Vertragsverletzung kann zu einem Ausschluss aus Landeskader, zur Nichtberücksichtigung für Einsätze und zu einer Reduzierung oder Streichung des Aufwendungskostensatzes führen. Die Entscheidung hierüber wird im Präsidium und nach Anhörung des betreffenden Athleten getroffen.

Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich die vom BJV anteilig finanzierten Maßnahmenkosten (Reisekosten etc.) zurückzuzahlen, sofern ein Nachweis des Dopings (Einsatz und Besitz verbotener Substanzen oder Anwendung verbotener Methoden entsprechend den Bestimmungen des NADA-Codes) bei ihm/ihr bei der jeweiligen Maßnahme festgestellt wird.

Unberührt von diesen Bestimmungen bleibt eine Sanktion infolge einer Verletzung von Verpflichtungen aus dem Regelwerk des BJV. Ahndungen durch die IJF, EJU, DJB den DOSB oder andere Sportorganisationen und -institutionen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt.

 

7. Zeitliche Geltung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Unterschriftsdatum dieser Vereinbarung.  

Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Athlet/die Athletin aus dem Landeskader ausgeschieden ist.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung (Beendigung der leistungssportlichen Laufbahn oder aus anderen Gründen) meldet sich der Aktive persönlich schriftlich ab. Bis zur schriftlichen Bestätigung unterliegt der Athlet/die Athletin weiterhin den Bestimmungen und kann bei Regelverstößen weiterhin belangt werden.

 

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Vor- und Nachname *
Geburtsdatum *
E-Mail-Adresse *
Ort *
Unterschrift AthletIn *
Clear
Unterschriftsdatum *
Erziehungsberechtigte Person
Clear

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.