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Prüfungswesen Graduierungssystem

Das neue DJB-Graduierungssystem versucht die bisherige Prüfungsform zu einem flexibleren, kompetenzorientierten System zusammenzufassen und ist seit 01.01.2024 alleinige Grundlage für Kyu-Graduierungen und seit 1.1.2025 auch für Dan-Prüfungen im BJV.

Die Vorgehensweise bzw. die Anforderungen im BJV sind durch die kommentierte  Graduierungsordnung geregelt. Diese findet sich im Downloadbereich. Weitere detaillierte Inhalte, Plakate und Hintergrundmaterialien stehen ebenso im BJV-Downloadbereich zur Verfügung.​ Ab dem 1. Januar 2026 tritt die nächste Umstellungsstufe der Digitalen Mitglieder-Verwaltung im Bayerischen Judo-Verband in Kraft. Ohne einen Digitalen Judo-Pass kann ab diesem Zeitpunkt weder an einer Dan-/Kyu-Prüfung teilgenommen werden noch kann eine Abnahme von Dan-/Kyu-Prüfungen als Prüferin oder Prüfer erfolgen.

Das Kyu-System setzt stärker auf Wiederholung, flexible Technikauswahl und eine Schwerpunktsetzung ab dem 1. Kyu (z.B. je nach Zielgruppe).​ Techniken sollen aus sinnvollen Situationen demonstriert werden; Kata-Demonstrationen sind möglich, aber nicht mehr als eigenes Pflichtfach.

Graduieren dürfen im BJV grundsätzlich nur Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz; Trainer-C Judo (oder höher können eine solche Lizenz beim Prüfungswesen beantragen.​ Nach positivem Bescheid muss noch eine Graduierungslizenz in der DMV beantragt werden. 
Neben klassischen Prüfungen ist eine trainingsbegleitende Graduierung im Kyubereich explizit vorgesehen und empfohlen: Inhalte werden fortlaufend im Training demonstriert und dokumentiert.​
Diese Form soll die Prüfungsangst senken, wobei das Niveau nicht sinken soll.​

Die Graduierung zum 8. Kyu unterliegt gesonderten Regelungen:
Die Inhalte des 8. Kyu wurden reduziert; Ziel ist, nach kurzer Zeit ein Grundverständnis von Judo zu vermitteln, das auch außerhalb des Vereins (z.B. Kurse) vergeben werden kann.​ 
Bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins gibt es zwei unterschiedliche Bereiche: Vereinsmaßnahmen für Nichtmitglieder und Maßnahmen ohne Vereinsdurchführung. Bei Vereinsmaßnahmen für Nichtmitglieder (z.B. Ferienprogramm) läuft die Anmeldung und Listenführung über den Verein; die Urkunde dokumentiert den 8. Kyu, ein späterer Pass-Eintrag im Verein ist problemlos möglich.​ Für Maßnahmen ohne Vereinsdurchführung (z.B. Schule/Kindergarten) ist eine Kooperationsvereinbarung mit einem Verein nötig, der dann Anmeldung, Urkundenbestellung und Prüfungslisten übernimmt.​

An Schulen und vergleichbaren Institutionen (Bundeswehr, Polizei etc.) sind Prüfungen bis 1. Kyu ohne DJB-Mitgliedsausweis möglich, wenn Kyu-Prüfungsmarken genutzt und auf Urkunden bzw. Listen entwertet werden; für Volkshochschulen gelten Sondermarkenregelungen.​

Für Judoka mit Behinderung existiert eine spezielle Prüfungsordnung (für steh- und nichtstehfähige Judoka), die im BJV als Empfehlung gilt und eine bundesweite Anwendung im DJB zum Ziel hat. Bei Fragen steht Alwin Brenner, Beauftragter für ID im BJV zur Verfügung.

Für alle Fragen bezüglich der Kyu-Graduierung stehen die jeweiligen Bezirksprüfungsreferenten, für alle Fragen bezüglich der Dan-Graduierung das Ressort Prüfungswesen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

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