Lehrwesen Trainer bleiben
Der letzte Lizenzversand erfolgte am 03.10.2024 - bitte den Spam prüfen!
Die nächsten Bearbeitungen erfolgen Anfang Dezember 2024.
Hier kannst du deine Lizenzverlängerung für Trainer C Lizenzen beantragen!
Vereinspauschale 2024
Durch die digitale Lizenz bedingt benätigen die Landratsämter nun eine Lizenzerklärung. Diese findet ihr hier.
Sobald die neueste Version vorliegt, wird diese hier eingestellt.
Fortbildung und Lizenzverlängerung (ab 1.1.2023)
Die Verlängerung der Lizenz für weitere vier Jahre setzt den Nachweis von mindestens 15 Lehreinheiten in vier Jahren voraus. Hierbei ist zu beachten:
- es sollen mindestens 8 Lehreinheiten über eine Trainerfortbildung des BJV absolviert werden.
- es müssen mindestens 8 Lehreinheiten in einem Präsenzformat absolviert werden.
- Danvorbereitungslehrgänge werden (gemäß der Ausschreibung) mit 6 Lehreinheiten anerkannt.
- Ausbildungslehrgänge zum Kampfrichter und Kyuprüfer werden mit bis zu 8 Lehreinheiten anerkannt (gemäß der Ausschreibung).
- Weitere Maßnahmen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. (wie z.B. Sommerschule, Herbstwoche, etc.) werden gemäß Ausschreibung mit maximal 15 Lehreinheiten anerkannt.
- Diese Auflistung ist nicht vollständig, die anzurechnenden Stunden werden auf den Ausschreibungen benannt.
- Bei externen Anbietern ist vorab Rücksprache mit dem Lehrreferenten zu halten, ob eine Anrechnung möglich ist.
- Als BJV bearbeiten wir ausschließlich DOSB Trainer C Judo. Für die allgemeinen Übungsleiter und anderweitige BLSV Lizenzen haben wir keine Zuständigkeit. Bitte sehr diesbezüglich von Anfragen ab und wendet euch direkt an den BLSV.
Erneuerung bereits abgelaufener Lizenzen:
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Fortbildungen im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Eine Verlängerung im ersten Jahr der Ungültigkeit einer Lizenz ist durch 16 LE möglich. Die Lizenz wird dann ab der Teilnahme an der Fortbildung für den ursprünglichen Verlängerungszeitraum (bis zum Quartalsende) verlängert. Die Stunden müssen hierbei durch Trainerfortbildungen des BJV nachgewiesen werden.
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Fortbildungen im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Eine Verlängerung im zweiten und dritten Jahr der Ungültigkeit einer Lizenz ist durch 24 LE möglich. Die Lizenz wird dann ab der Teilnahme an der Fortbildung für den ursprünglichen Verlängerungszeitraum (bis zum Quartalsende) verlängert. Die Stunden müssen hierbei durch Trainerfortbildungen des BJV nachgewiesen werden.
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Läuft die Trainer C Lizenz aus und wird durch eine Verlängerung einer B-Lizenz verlängert, so ist eine Kopie der gültigen B-Lizenz vorzulegen sowie das Datum der letzten Verlängerung der B-Lizenz zu nennen! Dieses Verfahren gilt auch analog zur Verlängerung durch gültige A-Lizenzen bzw. Diplomtrainer Judo. Nutzt auch hier einfach die Möglichkeit der digitalen Verlängerung!
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Bei einem Überschreiten der Gültigkeitsdauer von vier Jahren sind 32 LE sowie eine Prüfung zu erbringen. Mit der erfolgreichen Prüfung wird die Lizenz wie eine Neulizenz ausgestellt. Die Fortbildungsstunden und Prüfungsformalia müssen individuell mit dem Lehrreferenten besprochen werden.
Sonstige Hinweise:
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Wenn du Lehreinheiten von Drittanbietern (BLSV, BSJ oder der eigenen Arbeitgeber) zur Lizenzverlängerung anrechnen lassen willst, so kontaktiere bitte vorab den Lehrreferenten und halte Rücksprache, um mögliche Enttäuschungen zu vermeiden.
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Bitte nutze ausschließlich die digitale Beantragung der Verlämgerung. Postversand an die Geschäftsstelle wird nicht mehr bearbeitet.
Hier kannst du deine Lizenzverlängerung für Trainer C Lizenzen beantragen!
Trainer A/B-Lizenzen des DJB:
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Die A/B - Lizenzen werden zentral vom DJB verwaltet. Auch hier bekommst du die akutelle Lizenzversion stets per E-Mail zugestellt. Diese PDF kannst du selbst drucken und beim Landratsamt einreichen. Es erfolgt keine postalische Zustellung mehr! Zur Beantragung der Vereinspauschale beim Landratsamt muss diese PDF ausgedruckt werden und zusammen mit anderen Trainerscheinen und folgendem Dokument abgegeben werden: Erklärung Vereinspauschale
Stand: 30.12.2023