Kampfrichterausbildung
Wie werde ich Kampfrichter?
Voraussetzungen
- Graduierung mindestens 1. Kyu
- Alter mindestens 16 Jahre (Jahrgang)
Wege zur KR-Lizenz
Wer die oben genannten "Anforderungen" alle erfüllt, muss nur noch die KR-Lehrgänge Stufe I und II erfolgreich abschließen und schon ist Mensch im Besitz der E-Lizenz.
- Die KR Lehrgänge können einzeln besucht werden, wobei die Stufe I jeweils in Nord- und Südbayern getrennt in einem der Bezirke und die Stufe II für ganz Bayern in Abensberg durchgeführt werden. (Beide Lehrgänge müssen innerhalb eines Jahres besucht werden.)
- Wer beide Stufen auf einmal absolvieren möchte, für den bietet sich die Möglichkeit eines Kompaktlehrganges in der Sportschule in Oberhaching an.
- Den KR-Lehrgang Stufe I richtet der im jeweiligen Bezirk zuständige KRO aus.
- Den KR-Lehrgang Stufe II richtet die Kommission aus.
Weitere Informationen zum KR-Wesen
Folgende Lizenz-Stufen gibt es:
- E-Lizenz (BJV): Übungs-/Test-Lizenz für Einsteiger
- D-Lizenz (BJV): Die normale Lizenz im BJV, Einsatz auf Bezirks- und Gebietsebene (Bei Eignung auch auf Landesebene)
- C-Lizenz (BJV): Höchste KR-Lizenz im Landesverband Einsatz auf allen Ebenen des BJV
- B-Lizenz (DJB): Einsatz auf Gruppenebene, Regional- und 2. Bundesliga
- A-Lizenz (DJB): Höchste nationale Lizenz, Einsatz auf allen nationalen Ebenen.
- IJF-B Lizenz (IJF): Einsatz auf internationaler Ebene, Europa
- IJF-A Lizenz (IJF): Höchste weltweite Lizenz, Einsatz auf allen Ebenen Für Fragen rund um die Kampfrichterei steht Ihnen die Kampfrichter-Kommission (s. Punkt KR-Kommission) sowie die jeweiligen Bezirkskampfrichterobleute natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.