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Kampfrichterausbildung

Wie werde ich Kampfrichter?

Voraussetzungen
  • Graduierung mindestens 2. Kyu für die E-Lizenz oder 3. Kyu für die J-Lizenz
  • Alter mindestens 15 Jahre für die E-Lizenz oder 14 Jahre für die J-Lizenz (Jahrgang)

 

Weg zur KR-Lizenz

Wer die oben genannten "Anforderungen" alle erfüllt, kann einen Tageslehrgang mit vorgezogenem E-Learning besuchen. Damit ist er im Besitz der E- beziehungsweise J-Lizenz.

 

Weitere Informationen zum KR-Wesen

Folgende Lizenz-Stufen gibt es:

  • J-Lizenz (BJV): Jugendkampfrichter
  • E-Lizenz (BJV): Übungs-/Test-Lizenz für Einsteiger
  • D-Lizenz (BJV): Die normale Lizenz im BJV, Einsatz auf Bezirks- und Gebietsebene (Bei Eignung auch auf Landesebene)
  • C-Lizenz (BJV): Höchste KR-Lizenz im Landesverband Einsatz auf allen Ebenen des BJV
  • B-Lizenz (DJB): Einsatz auf Gruppenebene, Regional- und 2. Bundesliga
  • A-Lizenz (DJB): Höchste nationale Lizenz, Einsatz auf allen nationalen Ebenen.
  • IJF-B Lizenz (IJF): Einsatz auf internationaler Ebene, Europa
  • IJF-A Lizenz (IJF): Höchste weltweite Lizenz, Einsatz auf allen Ebenen Für Fragen rund um die Kampfrichterei steht Ihnen die Kampfrichter-Kommission (s. Punkt KR-Kommission) sowie die jeweiligen Bezirkskampfrichterobleute natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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