Kampfrichterausbildung

Wie werde ich Kampfrichter?

Voraussetzungen
  • Graduierung mindestens 1. Kyu
  • Alter mindestens 16 Jahre (Jahrgang)

 

Wege zur KR-Lizenz

Wer die oben genannten "Anforderungen" alle erfüllt, muss nur noch die KR-Lehrgänge Stufe I und II erfolgreich abschließen und schon ist Mensch im Besitz der E-Lizenz.

  • Die KR Lehrgänge können einzeln besucht werden, wobei die Stufe I jeweils in Nord- und Südbayern getrennt in einem der Bezirke und die Stufe II für ganz Bayern in Abensberg durchgeführt werden. (Beide Lehrgänge müssen innerhalb eines Jahres besucht werden.)
  • Wer beide Stufen auf einmal absolvieren möchte, für den bietet sich die Möglichkeit eines Kompaktlehrganges in der Sportschule in Oberhaching an.
  • Den KR-Lehrgang Stufe I richtet der im jeweiligen Bezirk zuständige KRO aus.
  • Den KR-Lehrgang Stufe II richtet die Kommission aus.

 

Weitere Informationen zum KR-Wesen

Folgende Lizenz-Stufen gibt es:

  • E-Lizenz (BJV): Übungs-/Test-Lizenz für Einsteiger
  • D-Lizenz (BJV): Die normale Lizenz im BJV, Einsatz auf Bezirks- und Gebietsebene (Bei Eignung auch auf Landesebene)
  • C-Lizenz (BJV): Höchste KR-Lizenz im Landesverband Einsatz auf allen Ebenen des BJV
  • B-Lizenz (DJB): Einsatz auf Gruppenebene, Regional- und 2. Bundesliga
  • A-Lizenz (DJB): Höchste nationale Lizenz, Einsatz auf allen nationalen Ebenen.
  • IJF-B Lizenz (IJF): Einsatz auf internationaler Ebene, Europa
  • IJF-A Lizenz (IJF): Höchste weltweite Lizenz, Einsatz auf allen Ebenen Für Fragen rund um die Kampfrichterei steht Ihnen die Kampfrichter-Kommission (s. Punkt KR-Kommission) sowie die jeweiligen Bezirkskampfrichterobleute natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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