Kampfrichterausbildung
Wie werde ich Kampfrichter?
Voraussetzungen
- Graduierung mindestens 2. Kyu für die E-Lizenz oder 3. Kyu für die J-Lizenz
- Alter mindestens 15 Jahre für die E-Lizenz oder 14 Jahre für die J-Lizenz (Jahrgang)
Weg zur KR-Lizenz
Wer die oben genannten "Anforderungen" alle erfüllt, kann einen Tageslehrgang mit vorgezogenem E-Learning besuchen. Damit ist er im Besitz der E- beziehungsweise J-Lizenz.
Weitere Informationen zum KR-Wesen
Folgende Lizenz-Stufen gibt es:
- J-Lizenz (BJV): Jugendkampfrichter
- E-Lizenz (BJV): Übungs-/Test-Lizenz für Einsteiger
- D-Lizenz (BJV): Die normale Lizenz im BJV, Einsatz auf Bezirks- und Gebietsebene (Bei Eignung auch auf Landesebene)
- C-Lizenz (BJV): Höchste KR-Lizenz im Landesverband Einsatz auf allen Ebenen des BJV
- B-Lizenz (DJB): Einsatz auf Gruppenebene, Regional- und 2. Bundesliga
- A-Lizenz (DJB): Höchste nationale Lizenz, Einsatz auf allen nationalen Ebenen.
- IJF-B Lizenz (IJF): Einsatz auf internationaler Ebene, Europa
- IJF-A Lizenz (IJF): Höchste weltweite Lizenz, Einsatz auf allen Ebenen Für Fragen rund um die Kampfrichterei steht Ihnen die Kampfrichter-Kommission (s. Punkt KR-Kommission) sowie die jeweiligen Bezirkskampfrichterobleute natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.