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Die Wettkampflizenz muss künftig ab 01.04.2012 im Bereich des DJB (Deutsche Meisterschaften, DJB-Ranglistenturniere, Gebietsmeisterschaften, Bundes- und Regionalligen) sowie im BJV ab Landesebene (Bayerische Meisterschaften und Bayernliga) in den Altersklassen U17, U20, Männer und Frauen von jedem Athleten bei der Judo-Passkontrolle vorgelegt werden. Dies gilt auch für Kata-Wettkämpfe und Ü 30 Wettbewerbe. Ohne Lizenz kein Start.

Um eine Wettkampflizenz überhaupt beantragen zu können, müssen sich vorab die DJB-angehörigen Judovereine eintragen. Erst dann kann jeder Athlet auf das Portal zugreifen und sich anmelden. Es ist besonders darauf hinzuweisen, dass jeder Wettkämpfer seine Lizenz selbst beantragen muss, da eine Unterschrift (bei Minderjährigen auch der gesetzliche Vertreter) auf der Anti-Doping-Erklärung, der Datenvereinbarung und der Schiedsvereinbarung notwendig ist.

Das Judo Portal kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: 
portal.judobund.de

 


 

Der BJV empfiehlt, die Wettkampflizenz möglichst bald zu beantragen, da mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, wenn alle deutschen Athleten ihre Lizenz anfordern.

Für den Ligabetrieb (laut DJB-Homepage) muss die Lizenz zum ersten Wettkampftag vorgelegt werden. Die Lizenznummer muss bei der Abgabe der offiziellen Meldung bereits mit angegeben werden. Die Wettkampflizenz ist jeweils für ein Jahr gültig. Genau wie die Jahressichtmarke gilt sie jeweils bis zum 28. Februar des kommenden Jahres.

Der DJB hat die Wettkampflizenz eingeführt, um ein einheitliches Lizensierungsverfahren im Judosport zu erreichen und damit alle Vereine, alle Landesverbände und auch den DJB im Bemühen um einen dopingfreien Sport zu unterstützen. Alle Wettkampflizenzbesitzer müssen daher die Anti-Doping-Erklärung, die Schiedsvereinbarung sowie die Datenerklärung unterschreiben.

Ihr Verein ist der Verein für den Sie das Einzelstartrecht besitzen. Alle anderen Dinge werden im Judopass verzeichnet (Mannschaftsstartrecht, Beitragsmarken etc.).
Die Wettkampflizenz ist gültig, wenn Sie eine Lizenznummer vom DJB erhalten haben. Zusätzlich erhalten sie eine Wettkampflizenzkarte, die ihnen ihre persönliche Wettkampflizenznummer nochmals mitteilt. Der DJB wird diese Wettkampflizenznummer vergeben wenn die Jahresgebühr bezahlt worden ist und alle drei Erklärungen (Anti-Doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung, Datenerklärung) unterschrieben, im Original und per Post an den DJB gesendet worden sind. Eine Übermittlung per E-Mail oder per Fax ist nicht ausreichend.

Bitte füllen Sie alle Daten sorgfältig aus. Wenn sich persönliche Daten von Ihnen im Laufe des Jahres verändern, dann sind Sie für die Anpassung ihrer Daten selbst verantwortlich. Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, fordern Sie die Wettkampflizenz an. Dazu führen Sie bitte alle drei angegebenen Schritte durch:
1. Dokumente herunterladen
2. Dokumente durchlesen und unterschreiben
3. Dokumente an den DJB schicken (mit normaler Post / kein Fax / keine E-mail)
Wenn die Dokumente beim DJB eingegangen und bearbeitet worden sind, erhalten sie eine E-mail mit der Wettkampflizenznummer.
Nach einem Jahr müssen Sie ihre Wettkampflizenz erneut beantragen. 

Nicht fristgerecht beantragte Lizenzen führen zu einem Startverbot bei offiziellen Veranstaltungen ab U17 auf Landesverbandsebene.

Alle Mitglieder, die 18 Jahre alt werden, müssen ihre Wettkampflizenz unmittelbar nach Ihrem Geburtstag neu beantragen und die entsprechenden Angaben dann eigenhändig unterschreiben. Sofern es sich um eine Veränderung im laufenden Jahr handelt, ist diese Neuausstellung kostenlos. Ist das Geburtsdatum im neuen Jahr, also vom 1.1. – 28.2., dann gilt dies bereits für das neue Jahr und die jeweilige Jahresgebühr ist zu bezahlen.
Bei der Verlängerung gilt ein verkürztes Verfahren hinsichtlich der Anti-Doping-Erklärung, der Schiedsvereinbarung und der Datenerklärung. Das weitere Verfahren wird ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Wer seine Wettkampflizenzkarte verliert, muss eine Neuausstellung beantragen. Diese kostet dann einmalig 10,00 € .

Eine Wettkampflizenz kann abgelehnt werden. In diesem Fall werden die Angaben gelöscht. Der Antragsteller wird darüber informiert und er muss einen neuen Antrag stellen.

Alle Informationen findet ihr beim DJB unter 
Informationen zum Judoportal

und

www.deutsche-judo-bundesliga.de/aktuelles/Die-Wettkampflizenz-in-der-Bundesliga

Rückfragen bei Erklärungsbedarf, Erläuterungen oder ähnlichens bitten wir direkt an den DJB zu stellen.

Bei Fragen und in Problemfällen rufen Sie bitte den DJB an oder schicken eine E-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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Vereine, die im Judo-Portal angemeldet sind, können bei ihrem Landesverband Judopässe beantragen.

Unter der Rubrik Judopässe bitte den Bereich Neuen Pass beantragen aufrufen. Sämtliche Felder müssen ausgefüllt werden, da alle Angaben Pflichtfelder sind.
Das Aussehen eines Portraitfotos ist in Beispielen aufgeführt. Es ist zu empfehlen, dass der Verein von jedem Passinhaber ein Foto macht und dieses als Vorlage benutzt. Bitte achten Sie auf das korrekte Einrichten der Bilder und überprüfen Sie die Eingaben vor dem Abschicken.

Hierbei wird grundsätzlich immer ein Judopass mit der ersten Beitragsmarkebeantragt. Grundsätzlich besteht in einigen Landesverbänden die Möglichkeit neue Pässe mit und ohne Beitragsmarke zu beantragen. Dies wird nach dem LOGIN für jeden Verein erkennbar.
Nachdem die Daten eingegeben wurden, kann entweder die Bestellung abgeschickt oder ein weiterer Pass bestellt werden.
Sobald der Landesverband die Eingaben überprüft hat und ggf. die finanziellen Dinge geklärt sind (ist abhängig vom jeweiligen Verfahren in den einzelnen Landesverbänden), erteilt der Landesverband die Freigabe aller beantragten Pässe.

Dabei wird automatisch eine Passnummer vergeben (dies wird durch das System bestimmt).
Der individuelle Pass wird nun von der Druckerei aufgrund der Eingaben des Vereins erstellt und dann direkt den jeweiligen Vereinen an die angegebene Lieferanschrift zugeschickt.

Die Kosten für den Pass sind unverändert.
Allerdings fallen durch die Individualisierung Porto und Bearbeitungsgebühren an. Diese betragen derzeit für 1 – 4 Pässe insgesamt 4,50 €. und ab 5 Pässe 6,- Euro. Bestellungen ab 5 Pässe werden in einem Paket zusammengefasst.

Erfolgt die Freigabe durch den Landesverband vor Montag (24.00 Uhr), dann wird die Versendung am Freitag der gleichen Woche vorgenommen. Dies gilt nur bei 5 Werktagen pro Woche.

Reklamationen wegen nicht erhaltener oder fehlerhafter Zusendungen sollten binnen 3 Wochen nach Freigabe der Pässe an den DJB gerichtet werden, sonst können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Reklamationen bitte direkt an die Geschäftsstele des DJB wenden.

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portal.judobund.de

2012 hat der Deutsche Judo-Bund das Judo-Portal eingeführt. Dieses Judo-Portal soll vor allem Vereinen ein besseres und leichteres Arbeiten mit den Landesverbänden und dem Deutschen Judo-Bund ermöglichen.
 

 

Konkret stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

 

Es ist vorgesehen, die Leistungen permanent auszubauen und zu erweitern. Zukünftig sollen die Meldungen zu Turnieren über dieses System erfolgen, Anmeldungen zu Lehrgängen und auch die einzelnen Breitensportaktionen sollen über dieses Judo-Portal abgewickelt werden. Es ist auch vorstellbar, dass in naher Zukunft Lehrbilder und Videos über das Judo-Portal präsentiert und allen Vereinen zur Verfügung stehen werden.

Grundsätzlich werden alle Daten, die im Portal erhoben werden, ausschließlich für judospezifische Zwecke genutzt. Eine Weitergabe von Daten aus dem Judo-Portal erfolgt nicht.

Die jährliche Servicegebühr für die Teilnahme an dem Judo-Portal beträgt 10,00 €.

 

Anmeldung von Vereinen:

Grundsätzlich müssen sich alle Vereine im Judo-Portal anmelden, um die Leistungen nutzen zu können. Alle Anmeldungen von Vereinen werden durch die jeweiligen Landesverbände bestätigt, es wird eine Vereins-ID vergeben, die Servicegebühr muss eingezogen werden und der Verein ist danach vollwertiges Mitglied im Judo-Portal.

Erst wenn der Verein Mitglied im Judo-Portal ist, können die einzelnen Athleten ihre Wettkampflizenz anfordern. Judopässe können nur von Vereinen bestellt werden.
Vereine, die sich registrieren wollen, müssen zunächst die Option auswählen, dass sie ihren Verein anmelden wollen.
Danach müssen sie den zuständigen Landesverband auswählen und anschließend alle Daten eingeben. Die Eingabe der Bankdaten des Vereins ist zwingend notwendig, um die Gebühren pro Jahr einzuziehen. Die Gebühren werden im Laufe des Januars eingezogen. Wenn alle Eingaben gemacht worden sind, erhalten die Vereine eine Benachrichtigung per E-mail. Ihr Landesverband wird ebenfalls benachrichtigt und der Landesverband vergibt ihre Vereins-ID. Mittels dieser Vereins-ID ist es möglich, ihren Verein eindeutig zu identifizieren. Ihr Verein ist damit in die Vereinsliste ihres Landesverbandes eingetragen und ihre Athleten können dann die Wettkampflizenz beantragen.

Weitere Informationen zum Portal gibt es unter:

Informationen zum DJB Judo Portal

Das Portal findet man hier: portal.judobund.de

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  •  Aktuell wird der Strukturplan von den zuständigen Gremien überarbeitet und genehmigt! Wir bitten um etwas Geduld!

 

 

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