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Die folgende Athletenvereinbarung wird mit dem digitalen Abschluss per E-Mail zugestellt. Bitte lest die Vereinbarung aufmerksam durch und unterschreibt diese am Ende (bei Minderjährigen ist zusätzlich eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.). 

 

 

ATHLETENVEREINBARUNG

zwischen der o.g. Athletin/dem o.g. Athleten und dem

 

Bayerischen Judo-Verband e.V.

(nachstehend BJV genannt) vertreten durch

Elisabeth Grünewald, Vizepräsidentin Leistungssport

und Florian Ellmann, Geschäftsführer

 

1. Präambel

Diese Athletenvereinbarung wird auf der Grundlage einer abgestimmten solidarischen Partnerschaft zwischen dem Bayerischen Judo-Verband e.V. und den Athlet/innen des Landeskaders des BJV geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem, die Landeskaderathleten/innen des BJV zu fördern und zu schützen. Beide Parteien verpflichten sich chancengleiche und faire Bedingungen bei der Sportausübung zu gewährleisten.

Es wird angestrebt, in Gemeinsamkeit das Erreichen des satzungsgemäßen Verbands­zweckes unter fairen Bedingungen zu gewährleisten. Hierbei wird ein Ausgleich der Verbands- und der Athleteninteressen angestrebt.

Die Wahrung der Rechtsklarheit sowie die rechtsstaatlichen Grundsätze zur Streitschlichtung sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Der BJV und der Athlet/die Athletin schließen nachfolgende  Athletenvereinbarung, um die aus der gemeinsamen Zielverfolgung resultierenden  Rechte und Pflichten zu konkretisieren.

 

2. Rechtsgrundlagen

Die Vertragsparteien erkennen

  • die Satzung sowie die Ordnungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. in der jeweiligen gültigen Fassung an.
  • die Anti-Doping-Ordnung des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. an.
  • die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelwerke der WADA / NADA in der jeweils gültigen Fassung an; diese Regelungen unterliegen nicht der Disposition der Vertragsparteien

Diese Regularien, Ordnungen und Satzungen sind im Training und Wettkampf als verbindlich anerkannt. Die Parteien verpflichten sich, den in diesen Regelungen statuierten Vorgaben nachzukommen.

Dem Athleten/der Athletin sind die Inhalte der einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen, insbesondere die Regelwerke der WADA/NADA und des DJB und BJV vollständig bekannt. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, sich regelmäßig und selbstständig über Neuerungen in den Regelwerken zu informieren und etwaige damit verbundene Veränderungen unverzüglich umzusetzen. Der Athlet/die Athletin kann sich über die Homepage des BJV jederzeit selbst über die Ordnungen informieren.

 

3. Priorisierung der Maßnahmen

Der BJV und der Athlet/die Athletin bekräftigen den Grundsatz, dass internationale Einsätze für Deutschland Vorrang vor nationalen Wettkampfeinsätzen genießen, und nationale Einsätze Vorrang vor Landeseinsätzen genießen. Landeseinsätze genießen Vorrang vor Vereinsmaßnahmen.

 

4. Leistungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V.

Der BJV verpflichtet sich, den Athletinnen und Athleten im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten optimal zu fördern und dabei die Leistungen Dritter (z.B. Bayerisches Staatsministerium, Sponsoren, Eigenmittel usw.) zugunsten der Sportart zu verwenden.

Der BJV übernimmt die sportpolitische Interessenvertretung seiner Athletinnen und Athleten gegenüber allen nationalen Institutionen aus den Bereichen Staat, Sport und Wirtschaft.

 

4.1. Training und Ausbildung

4.1.1  Der Athlet/die Athletin wird in seiner/ihrer Eigenschaft als Mitglied des Landeskaders nach den neuesten sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Kenntnissen betreut. Der BJV gewährleistet ein qualitativ anspruchsvolles und individualisiertes Training bei zentralen Maßnahmen und Vorbereitungen auf nationale und internationale Wettkämpfe.

4.1.2  Der BJV verpflichtet sich eine adäquate sportfachliche und pädagogische Betreuung des Athleten/der Athletin bei allen zentralen und dezentralen Lehrgangs- und Vorbereitungsmaßnahmen sicherzustellen.

4.1.3  Es werden die organisatorischen und materiellen sowie personellen Rahmen­bedingungen für ein qualitativ und quantitativ anspruchsvolles Training am Bundesstützpunkt München und den BJV Stützpunkten im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten gewährleistet.

4.1.4  Der BJV ist um sportmedizinische Kontakte bemüht und stellt sein Netzwerk an Ärzten bei Bedarf zur Verfügung und versucht sich ggf. an einer Vermittlung.

4.1.5 Der BJV verpflichtet sich im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten, Schulausfallzeiten und Nachhol- oder Stützunterricht mit dem jeweiligen Träger bzw. der verantwortlichen Institution zu koordinieren, insbesondere an der Eliteschule des Sports in München-Nord und der BBS Nürnberg. Alle weiteren Schulen werden mittels Jahresplanungen und Schulbefreiungsanträgen möglichst zeitnah über geplante Nominierungen und Maßnahmen informiert.

4.1.6 Der BJV übernimmt die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Lehrgangs­maßnahmen gemäß gesonderter Einladung.

4.1.7 Der BJV fördert – jeweils entsprechend einer gesonderten Vereinbarung – finanziell und organisatorisch den Wechsel ans Haus der Athleten in München-Milbertshofen für auswärtige (minderjährige) Athleten.

 

4.2 Wettkampfmaßnahmen

Der BJV übernimmt gemäß gesonderter Einladung:

  • die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Wettkampfmaßnahmen, insbesondere die vom Deutschen-Judo Bund e.V. definierten Qualifizierungs­turniere.
  • die sportliche und organisatorische Betreuung der Athleten und Athletinnen.
  • die Organisation der Maßnahme inklusive der Anreise mittels vom Verband unterhaltener Fahrzeuge.

4.3 Leistungsprämien

Der BJV gewährt den Athleten/Athletinnen bei nationalen und internationalen Erfolgen Leistungsprämien entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung.

 

4.4 Aufwendungskostenersatz

Sofern der BJV für die in der Athletenvereinbarung erfassten Athletinnen und Athleten Sponsoreneinnahmen für seine Landeskader erzielt, werden diese im Rahmen eines leistungsbezogenen Aufwendungskostenersatzes beteiligt.

 

5. Leistungen der Athletinnen und Athleten

5.1. Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen gemäß Nominierung durch den BJV

Teilnahme an Lehrgangsmaßnahmen des BJV gemäß Nominierung durch den BJV

5.2. Konsequente Vorbereitung auf die unter (5.1) umfassten Einsätze gemäß der abgestimmten Jahresplanung

5.3. Einhaltung einer leistungssportlich orientierten Lebensweise und entsprechender Ernährung.

5.4. Regelmäßige und zeitnahe Bereitstellung von Bild- und Videomaterial von Trainingseinheiten, Trainingslagern und Wettkampfmaßnahmen an die durch das Präsidium benannte Person unter der Voraussetzung, dass der sportliche Wettkampf oder das Training davon nicht beeinträchtigt wird. Dies kann durch Contenterstellung an den Tagen sichergestellt werden, an denen man nicht selbst aktiv in das Wettkampfgeschehen eingreift oder im Anschluss an eine Training ein Bild mit einem Trainingspartner etc.

5.5. Konsequente Einhaltung der Anti-Dopingbestimmungen

5.6. Meldung aller Verletzungen (innerhalb von 48 Stunden) an den zuständigen Landestrainer und bei einem Ausfall von mehr als zwei Trainingstagen das Aufsuchen eines Arztes.

5.7. Die IJF regelt in ihren Bestimmungen die Richtlinien der Wettkampfkleidung und Werbung. Der BJV legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung (BJV Teamline) fest, die vom Athleten/von der Athletin bei allen Einsätzen des Landeskaders getragen werden sollte.

5.8. Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der Bayerische Judo-Verband e.V. Bildrechte für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BJV unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen von Einsätzen der Landeskader gefertigt wurden. Die Weitergabe der Bildrechte an Dritte, über den vorgenannten Zweck hinaus, bedarf des vorherigen Einverständnisses der Athleten.

5.9. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, alle internationalen Wettkampfeinsätze, sofern die Nominierung nicht über den DJB oder BJV erfolgte, den zuständigen Landestrainer von dem Start in Kenntnis zu setzen und die Meinung zu hören.

5.10. Der Athlet/ die Athletin ist mit der Speicherung seiner sportlichen Daten durch den BJV einverstanden. Gespeicherte Daten können, soweit notwendig, an Dritte (z.B. DOSB, Sporthilfe, DJB, Olympiastützpunkte, NADA/WADA) weitergegeben werden. Der Athlet/die Athletin ist damit einverstanden, dass Daten bei offiziellen ausgeschriebenen Wettkämpfen weitergegeben und allen Medien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

5.11. Der Athlet/die Athletin verpflichten sich, Probleme zunächst mit den direkt Betroffenen und/oder den im BJV Verantwortlichen zu lösen und öffentliche Kritik sachlich zu äußern. Sie verpflichten sich, die Werte und Zielvorstellungen des BJV mitzutragen und durch Auftreten, Erscheinung und Verhalten Repräsentanten des BJV und des Freistaates Bayern zu sein.

5.12. Der Athlet/die Athletin bemüht sich, die Maßnahmen des BJV (auch breitensportlich orientierte Maßnahmen) unentgeltlich oder entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung des BJV zu unterstützen.

 

6. Vertragsverletzungen

Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, verpflichten sich die Vertragsparteien zunächst das zuständige Präsidiumsmitglied unter aktiver Einbeziehung der jeweiligen Aktivenvertretung anzurufen, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.

Diese Verpflichtung gilt nicht bei Verstößen gegen die Anti-Doping Regeln; hier gelten die Bestimmungen der Regelwerke von WADA und NADA sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des BJV in der jeweils gültigen Fassung sowie die Anti-Doping-Ordnung des BJV.

Eine schuldhafte Vertragsverletzung kann zu einem Ausschluss aus Landeskader, zur Nichtberücksichtigung für Einsätze und zu einer Reduzierung oder Streichung des Aufwendungskostensatzes führen. Die Entscheidung hierüber wird im Präsidium und nach Anhörung des betreffenden Athleten getroffen.

Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich die vom BJV anteilig finanzierten Maßnahmenkosten (Reisekosten etc.) zurückzuzahlen, sofern ein Nachweis des Dopings (Einsatz und Besitz verbotener Substanzen oder Anwendung verbotener Methoden entsprechend den Bestimmungen des NADA-Codes) bei ihm/ihr bei der jeweiligen Maßnahme festgestellt wird.

Unberührt von diesen Bestimmungen bleibt eine Sanktion infolge einer Verletzung von Verpflichtungen aus dem Regelwerk des BJV. Ahndungen durch die IJF, EJU, DJB den DOSB oder andere Sportorganisationen und -institutionen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt.

 

7. Zeitliche Geltung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Unterschriftsdatum dieser Vereinbarung.  

Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Athlet/die Athletin aus dem Landeskader ausgeschieden ist.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung (Beendigung der leistungssportlichen Laufbahn oder aus anderen Gründen) meldet sich der Aktive persönlich schriftlich ab. Bis zur schriftlichen Bestätigung unterliegt der Athlet/die Athletin weiterhin den Bestimmungen und kann bei Regelverstößen weiterhin belangt werden.

 

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Vor- und Nachname *
Geburtsdatum *
E-Mail-Adresse *
Ort *
Unterschrift AthletIn *
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Unterschriftsdatum *
Erziehungsberechtigte Person
Clear

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Partnerhochschulen des Spitzensports: Am Beispiel der LMU München

Sportliche Höchstleistungen und ein anspruchsvolles Studium bedeuten für Studierende eine starke zeitliche Belastung. Die LMU München will zusammen mit ihren Partnern – dem Studentenwerk München, dem Olympiastützpunkt Bayern sowie dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband – ihren studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die bestmöglichen Studien- und Rahmenbedingungen bieten, damit diese ihr sportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung optimal verbinden können.

Die Kooperationsvereinbarung (PDF, 341KB) soll sicherzustellen, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aufgrund ihrer sportlichen Verpflichtungen im Studium nicht benachteiligt werden und so neben dem zeitintensiven sportlichen Engagement auch den Grundstein für ihre berufliche Karriere legen können. Dies soll unter anderem durch eine flexible Studienplanung, die Unterstützung durch eine Mentorin oder einen Mentor in der zuständigen Fakultät, Unterbringung in Ortsnähe zum Olympiastützpunkt oder auch durch zusätzliche Urlaubssemester ermöglicht werden. Hinzu kommen unter anderem besondere Zulassungsmöglichkeiten und verbesserte Kommunikationsstrukturen, damit auf der operativen Ebene in der Zusammenarbeit der Mentoren, der Fachbereiche und den Laufbahnberatern optimale individuelle Studienbedingungen für die Athletinnen und Athleten geschaffen werden können. Die Vereinbarung gilt auch für paraolympische Disziplinen.

Durch den weiterentwickelten Vertrag verfügt die LMU über eines der national weitestgehenden und besten Förderangebote. Der Standort München als einer der drei bedeutendsten Spitzensportstandorte für Studierende bundesweit kann damit seine Attraktivität für talentierte Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler weiter ausbauen.

An der LMU werden derzeit rund 40 Sportlerinnen und Sportler gefördert, die in unterschiedlichsten Disziplinen aktiv sind. Dazu zählen beispielsweise Judo, Hockey, Skicross, Leichtathletik oder Rollstuhlbasketball.

Interessierte Judoka kontaktieren bitte in Absprache mit den Bundestrainern und OSP-Trainern die Verantwortlichen des OSP-Bayern und nehmen so den Kontakt mit der Universität auf.

 

Folgende Partnerhochschulen existieren in Bayern:

 

 

 

Sonderregelungen für Leistungssportler bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:

Nationalkaderathleten wenden sich bitte während der Qualifikationsphase (am besten gleich zu Beginn der Qualifikationsphase) an den zuständigen Referenten am Olympiastützpunkt. Hier werden die notwendigen Formulare vorbereitet und ihr erhaltet Informationen über die benötigten Bestätigungen der Schule.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Bonus beim Abiturschnitt, dieser bleibt wie erworben bestehen, aber die Numerus Clausus - Bestimmungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden individuell angepasst. Hilfestellung aus Lehrerperspektive bekommt ihr gerne von Florian Ellmann. 

 

 

 

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Aktuell befinden sich folgende Athleten im Förderprogramm der Bayerischen Polizei (Stand Juni 2017):

  • Sebastian Seidl - bis 66kg - TSV Abensberg
  • Maxmilian Heyder
  • Julian Kolein - bis 73kg - TSV München-Großhadern
  • Dario Kurbjeweit-Garcia - bis 90kg - TSV München-Großhadern
  • Robert Barwig - bis 73kg -  TSV München-Großhadern
  • Timo Cavelius - bis 81kg - PTSV Hof
  • Bertille Murphy
  • Hugo Murphy

 

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Mit unserem Partner DAX-Sport haben wir aus dem aktuellen Erima-Katalog wieder schöne Oberteile ausgesucht, die wir Euch zu Sonderkonditionen anbieten können.

Die folgenden Modelle könnt Ihr ab sofort bestellen:

Jacke

Jack mit abnehmbaren Ärmeln

Aufdruck
vorne: BJV-Emblem
hinten: Bayern deutsch/japanisch
Erhältlich in
den Größen:
3-12
Preis: 39,90 Euro

Shirt mit langen Ärmeln, enganliegend

Shirt enganliegend

Ohne Aufdruck
Erhältlich in den Größen:
Kinder: XXS-XS
Erwachsene: S-XL
Preis: 19,90 Euro

Running T-Shirt

T-Shirt

Aufdruck
vorne: BJV-Emblem
hinten: Bayern deutsch/japanisch
Erhältlich in den Größen:
Kinder: 128-164
Männer: S-XXL
Frauen: 34-48
Preis: 25,90 Euro

T-Shirt Frauen

Running Langarm-Shirt

Shirt langarm

Aufdruck
vorne: BJV-Emblem
hinten: Bayern deutsch/japanisch
Erhältlich in den Größen:
Kinder: 128-164
Männer: S-XXL
Frauen: 34-48
Preis: 29,90 Euro

Shirt langarm Frauen

Poloshirt

Aufdruck
vorne: BJV-Emblem
hinten: Bayern deutsch/japanisch
Erhältlich in den Größen:
Jugend/Erwachsene 0-12
Frauen: 34-48
Preis: 25,90 Euro

Shirt langarm Frauen

Hinweis: Die aktuelle Linie läuft demnächst aus, daher nur noch begrenzte Verfügbarkeit.

Interesse geweckt? Dann schnell bestellen! Und wie?
Einfach das Bestellformular ausfüllen und per Mail oder Fax an die angegebene Adresse schicken.

Feste Termine für die Bestellung gibt es nicht.
Wir bestellen für euch so oft es geht. Bitte berücksichtig aber, dass eine Mindestanzahl an Bestellungen dafür benötigt wird, und es dann mal ein bisschen dauern kann.

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Judogi

Judoanzüge bei DJB-Veranstaltungen:

Bei allen offiziellen DJB-Veranstaltungen dürfen Judoanzüge aller Hersteller getragen werden. Es gibt hier keinerlei Einschränkungen. Kein Hersteller ist ausgeschlossen worden. Voraussetzung ist, dass der Judoanzug den DJB-Wettkampfregeln entspricht und individuell die korrekten Abmessungen gegeben sind.

Judoanzüge + Gürtel bei internationalen Veranstaltungen:

Bei allen EJU- / IJF-Veranstaltungen nur noch Judoanzüge und Gürtel mit offizieller IJF-Lizenzierung zugelassen.Zudem müssen die Rückennummern der IJF Regel entsprechen. Die Einhaltung dieser Regel wird bei den Veranstaltungen individuell kontrolliert.

 


 

Wettkampflizenz

Die Wettkampflizenz muss künftig ab 01.04.2012 im Bereich des DJB (Deutsche Meisterschaften, DJB-Ranglistenturniere, Gebietsmeisterschaften, Bundes- und Regionalligen) sowie im BJV ab Landesebene (Bayerische Meisterschaften und Bayernliga) in den Altersklassen U17, U20, Männer und Frauen von jedem Athleten bei der Judo-Passkontrolle vorgelegt werden. Dies gilt auch für Kata-Wettkämpfe und Ü 30 Wettbewerbe. Ohne Lizenz kann kein Start erfolgen.


 

 

Backnumber

Bei den nachfolgenden DJB-Veranstaltungen müssen die offiziellen DJB Rückennummern getragen werden:

  • Deutsche Meisterschaften Männer / Frauen, U20, Ü30
  • Deutsche Meisterschaften Kata
  • Deutsche Mannschafts-Meisterschaften der Landesverbände U20
  • Deutsche Pokalmeisterschaften Männer / Frauen
  • 1. und 2. Bundesliga Männer / Frauen

 

Stand: 22.06.2020

 


 

Jumas

für internationale Wettkämpfe, bei denen die EJU die Verantwortung hat, müssen ab 2012 die Meldungen an die Jumas über die Landesverbände erfolgen. Dazu sind ein paar Vorbereitungen notwendig.
Bitte lest euch die untenstehenden Informationen sorgfältig durch.

  • 1. Für jeden Athleten und Trainer muss eine elektronische Jumas-Karte angelegt werden, welche erst bei Bedarf aktiviert werden muss.
  • 2. Zum Anlegen wird der Name, ein digitales Bild (Format jpg) und das genaue Geburtsdatum benötigt.
  • 3. Die Jumas-Karte kostet jährlich 10 €. Der Betrag wird bei Aktivierung fällig.
  • 4. Ca. 1 Woche vor dem jeweiligen Wettkampf muss eine zusätzliche Meldung über die Jumas-Plattform erfolgen.
  • 5. Ohne Jumas-Karte wird eine Strafe von 30 € fällig.

 

Das Bild und die Informationen oder Fragen sendet ihr bitte an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Nach Eingang der Informationen erhaltet ihr dann die Information, auf welches Konto die 10 € zu bezahlen sind.

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DEM-Qualifikation

Die Qualifikation zur Deutschen EM Männer/Frauen erfolgt über folgende Turnier:

  • Platz 1-3 Vorjahres DEM
  • Platz 1-3 Deutsche Pokalmeisterschaft
  • Platz 1-3 Süddeutsche Meisterschaft
  • Platz 1-8 DJB-Rangliste
  • Bundeskaderstatus OK/PK/EK
  • Starter der u21 EM+WM
  • Starter de u23 EM
  • Deutsche Meister u21

Die Süddeutschen Meisterschaften und die Ranglistenturniere sind offen, also ist man ohne Qualifikation startberechtigt. Jeder Judoka, der gemäß WKO DJB startberichtigt ist, kann dort kämpfen.

 

Deutsche Pokalmeisterschaft

Die Deutschen Pokalmeisterschaften werden über die Landesverbände „bestückt“.

Der bayerische Judoverband vergibt seine Startplätze aufgrund der Bayerischen Meisterschaften.

Der 1. und 2. der Bayerischen Einzelmeisterschaften ist startberichtigt. Die möglichen „WildCards“ können vom zuständigen Landestrainer vergeben werden.

Stand: 17.12.2018

 

Das neue Qualifikationssystem zur Teilnahme an der
Deutschen Pokalmeisterschaft ist Deine Chance!
• Du kannst bei verschiedenen Wettkämpfen Punkte in der BJV-Rangliste sammeln.
• 2 Gebietsmeisterschaften und Bayerische Meisterschaft sind Ranglistenturniere und für alle Judokas
offen.
Ab 2015 werden auf den bayerischen Meisterschaften auch Judoka aus anderen Landesverbänden
zugelassen. Um es für unsere bayerischen Sportler trotzdem attraktiv zu gestalten wurde die
Punktevergabe verdoppelt und bei Niederlage gegen einen Sportler, der keinem bayerischen
Verein angehört werden noch 50% der Siegpunkte vergeben.
• Für die Teilnahme und für jeden gewonnenen Kampf (Freilose zählen nicht) bekommst Du Punkte in der
BJV-Rangliste gemäß dem oben genannten Punkteschlüssel.
• Die Sportliche Leitung behält sich das Recht vor Gewichtsklassen zusammen zulegen, so dass Du die
Chance hast zu Punkten, da für Freundschaftskämpfe keine Punkte vergeben werden.
• Wie bei den DJB-Ranglistenturnieren wird anhand der Rangliste gesetzt.
• Zusätzlich kannst Du mit der Teilnahme an den DJB-Ranglistenturnieren Punkte für die BJV-Rangliste
sammeln. Wir wollen Dich damit motivieren, an möglichst vielen Wettkämpfen teilzunehmen und Dich
schon vor der DPM mit der nationalen Konkurrenz zu messen.
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Wir stehen für sauberen Sport. Daher unterstützen wir alle zielführenden Aktivitäten in der Anti-Doping-Arbeit und engagieren uns in der Dopingprävention. Als Teil des Netzwerkes GEMEINSAM GEGEN DOPING vertreten wir Werte wie Fairplay und Chancengleichheit und setzen uns für die Gesundheit unserer Athletinnen und Athleten ein. Dazu arbeiten wir eng mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zusammen. Denn nur so können wir die positiven Werte des Sports schützen. Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING bieten wir Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern, Eltern sowie allen weiteren Interessierten wichtige Hilfestellungen für sauberen Sport an.

 

Online-Angebote

  • www.gemeinsam-gegen-doping.de bietet Zugang zu wichtigen Hilfestellungen (NADAmed, Beispielliste oder Kölner Liste®) und umfangreiche Informationen für alle Zielgruppen.
  • Auf der Seite www.nada.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athletinnen und –athleten.
  • GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier gehts zur Anmeldung
  • NADA-App – für unterwegs NADAmed, Beispielliste, Kölner Liste® sowie aktuelle Warnmeldungen und weitere Informationen auf dem Handy
  • Aufrufe: 130040

Nominierte und qualifizierte BJV-Judoka für die nächsten Maßnahmen:

EM u18 Kaunas/Litauen:

 -40 kg: Darja Dorowskich, Bayern
 -70 kg: Raffaela Igl, Bayern
 
-55 kg: Severin Edmeier, Bayern
-81 kg: Johann Lenz, Bayern
 

Nominierungen / Übersicht der Startberechtigten zur DEM 2017

Frauen:

– 48 kg:

 

– 52 kg:

 

- 57 kg:

 

-63 kg:

 

- 70 kg:

 

- 78 kg:

 

+ 78 kg:

 
Männer:
– 60 kg:

 

– 66 kg:  
- 73 kg:  
- 81 kg:  
- 90 kg:  
- 100 kg:  
+ 100 kg:  

 

 

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