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Bitte vergessen Sie den Datenschutz bei Ihrer Webseite nicht

Nicht erst seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 wird der Umgang mit personenbezogenen Daten immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert – teilweise mit recht skurrilen Ergebnissen und Stilblüten. Die Unsicherheit der ersten Jahre, welches Maß an Datenschutz angemessen ist, konnte durch zahlreiche Informationskampagnen aber auch entscheidende Gerichtsurteile reduziert werden.

Trotz dieser neu gewonnenen Rechtssicherheit, kommt es immer wieder zu Anpassungen, die von Unterneh-men aber auch ehrenamtlichen Institutionen wie z. B. Vereinen zu beachten sind. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie auf eine aktuelle Entwicklung im Umfeld von Homepages aufmerksam machen. Bitte nehmen Sie diese Rahmenbedingungen nicht auf die leichte Schulter. Es kam in den letzten Monaten in diesem Zusammenhang bereits zu den ersten Abmahnungen – leider auch gegenüber Vereinen des BJVs.

Sollte Ihr Verein bzw. Ihre Abteilung eine eigene Webseite betreiben, sind die folgenden Punkte kritisch zu überprüfen und ggf. an die aktuellen Datenschutzvorgaben anzupassen:

1. Die Verwendung von Cookies muss jedem Besucher angezeigt werden. Beim Besu-chen muss die Wahl bestehen, ob die Cookies zugelassen werden oder nicht. In diesem Zusammenhang ist zu erklären, welche Funktionen die Cookies erfüllen. Sollte eine Nutzung von Cookies vom Nutzer untersagt werden, dürfen diesem daraus kein Nachteil entstehen. Vielleicht sollten Sie kritisch überdenken, welchen Nutzen Sie aus den Cookies ziehen und inwieweit diese überhaupt verwendet werden sollen?!

2. Einbindung von Google Inhalte (im Wesentlichen Google-Fonts) bzw. -Funktionen (im Wesentlichen Google Analytics): Die Verwendung derjenigen Google Inhalte, bei deren Nutzung eine Online-Verbindung zu den Google-Servern aufbaut wird, ist da-tenschutzrechtlich sehr umstritten und sollte daher aktuell besser unterbleiben. Daher sollten Sie diese Rahmenbedingungen beachten: Verwenden Sie bitte nur Schriftarten, die Sie direkt in Ihre Webseite einbinden. Sollten Sie die Nutzung Ihrer Webseite analysieren wollen, verwenden Sie ausschließlich Anwendungen, die von Servern innerhalb der EU operieren. Deren Nutzung ist in der Datenschutzerklärung der Webseite in angemessener Form anzuzei-gen.

3. Auch bei der Einbindung von Social Media Inhalten wie z. B. Filmen von YouTube, ist darauf zu achten, dass diese Einbindung datenschutzkonform erfolgt.

4. Alle Webseiten in Deutschland müssen über ein Impressum und eine Datenschutzerklärung verfügen. Diese Vorgaben sind nicht neu und sollten daher bereits in einer angemessenen Form umgesetzt sein.

Sollten Sie in diesem Umfeld weiterführende Fragen haben, stehen z. B. die Informationen Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht unter dieser Adresse zur Verfügung:

Webseite: Vereine (bayern.de) / PDF-Flyer: DS-GVO_in_Vereinen.pdf (bayern.de)

Die Datenschutz-Rahmenbedingungen werden häufig als störend und unnütz bewertet. Unabhängig von dieser grundlegenden Diskussion, die auch in Datenschutzkreisen immer wieder kontrovers geführt wird, sollten die oben genannten Punkte Umsetzung zeitnah umge-setzt werden, um juristische Komplikationen von vorne herein ausschließen zu können.

Text: Dr. Andreas Gabriel, Datenschutzbeauftragter des BJV

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