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Ehrenamtsnachweis

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Ehrenamtsnachweis erhalten zu können?

    • Pro Jahr mindestens 80 Stunden Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
    • Für Schülerinnen und Schüler: Pro Jahr mindestens 60 Stunden  Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
    • Mindestalter: 14 Jahre
    • Entgelt: Nicht bescheinigt werden Tätigkeiten, die wie eine vergleichbare berufliche Aktivität vergütet werden. Der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener Auslagen steht der Ausstellung eines Ehrenamtsnachweises ebenso wenig entgegen wie Aufwandspauschalen und geringfügige, nicht dem „marktüblichen“ Entgelt entsprechende Vergütungen, wenn die Steuerfreibeträge des § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a EStG nicht überschritten werden. Der Steuerfreibetrag für die Übungsleiterpauschale beträgt derzeit 2.400 € im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG). Für Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, beläuft sich der Steuerfreibetrag aktuell auf 720 € im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG).
    • Der Ehrenamtsnachweis kann auch dann vergeben werden, wenn die Tätigkeit bereits anderweitig gewürdigt wurde, z.B. durch Ehrenamtsbescheinigungen von Kommune, Verein oder Verband.

     

     

  • Wie sieht der Ehrenamtsnachweis aus?

    Der Ehrenamtsnachweis Bayern besteht aus einer Urkunde, mit der dem Ehrenamtlichen für sein Engagement gedankt wird, und einem Urkundenbeiblatt, das dem Nachweis der Tätigkeit dient.

     

     

    Interessenten wenden sich bitte mit detaillierten Vorschlägen ressortübergreifend an den Lehrreferenten Florian Ellmann.