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Wie geht es ab 8. Juni weiter?

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Stand: 4.6.2020

Folgende Lockerungen sind im Sportbetrieb ab dem 8. Juni vorgesehen. Der Bayerische Judo-Verband wird auf seinen Internetseiten stets über aktuelle Entwicklungen informieren und auch unterschiedliche Trainingsangebote und Möglichkeiten vorstellen. Ein Abgleich dieser Angebote mit den stets gültigen Bestimmungen bzw. Verfügungen der Staatsregierung ist jedoch unabdingbar. 

  • Die Gruppengröße für das kontaktlose Training im Outdoorbereich wird ab dem 8.6 auf 20 Personen erhöht.
  • Auch der kontaktfreie Indoorsport wird ab dem 8.6 wieder erlaubt. 
  • Die Gruppengröße für das Indoortraining muss so beschränkt werden, dass der Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen stets eingehalten wird.  
  • Vor Beginn des Trainingsbetriebs ist ein standort- und sportartspezifisches Hygienekonzept auszuarbeiten, das (nur) auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist. 
  • Die Anforderungen des Rahmenhygienekonzepts Sport (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/sus/katastrophenschutz/final_2020-05-29_rahmenhygienekonzept_sport.pdf) sind verbindlich. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter. Muster für Hygienekonzepte finden sich unten.
  • Leider ist für den Vereinssport somit noch kein Judotraining möglich (Für Landeskader gelten gesonderte Regelungen entsprechend der fünften Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 29.5.2020). 
  • Der BJV rät den Vereinen, Alternativtrainings für Judoka aller Altersklassen im Indoorbereich anzubieten aber auch das Sommerwetter für Outdoortrainings zu nutzen. Über die Sportversicherung der ARAG sind auch Trainings außerhalb des Vereinsgeländes abgesichert. In Kürze wird eine Ideensammlung „Outdoortraining für Judoka“ erscheinen. Das Online-Training werden wir weiterhin aufrechterhalten. Um das Trainingsdefizit auszugleichen und einer etwaigen Mitgliederfluktuation entgegenzuwirken, könnten die Vereine Outdoor oder Indoorsport während der sonst üblichen Pause in den Pfingst- oder Sommerferien anbieten.

Wie soll es weitergehen? Hierfür gibt es derzeit nur einen groben 4-Stufenplan: siehe Medien-Information des BLSV, vom 26.5.2020 (https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/260520_PM_BLSV_Lockerungen_im_Sport.pdf)

  • Die Öffnung des Judosports erst im vierten und letzten Schritt ist für das Präsidium nicht akzeptabel. Deswegen steht das BJV-Präsidium im engen Kontakt mit dem BLSV und fordert beim Ministerium die eingeschränkte Öffnung des Judosports mit dauerhaft festen Partnern, identisch zu der Regelung in Tanzschulen. Die gewünschten Erklärungen blieben bisher seitens des BLSV und ds StmI aus. 

    Hinweise:

  • auch Personen aus einem Haushalt (z.B. Familienmitglieder) dürfen aktuell keinen Kontaktsport im Verein ausüben.

 

Weitere nützliche Links aus dem BLSV:

 

Weitere nützliche Links aus dem Staatsministerium:

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