Projektpaten
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ENTWURF
Im Zuge des Projektes #DeinErsterSchrittZumSchwarzenGürtel schließen die Judovereine Bayerns mit den externen Partner eine formlose Kooperationsvereinbarung ab. Inhalltich verpflichten sich beide Parteien zu folgenden Grundsätzen:
Um Vereine und Kooperatiospartner möglichst passgenau unterstützen zu können, haben wir hier eine Auswahl an Judoanzügen für den Einstieg sowie den direkten Link zur Gürtelbestellung:
(der offiziellen Aussattungslinie der Top-Kader und Judoka in Bayern)
Durch eine Graduierung zum 8. Kyu wird kein erreichtes Fertigkeitsniveau, sondern ausschließlich ein Grundverständnis von und über Judo dokumentiert, das im Rahmen einer Kurzeinführung innerhalb und außerhalb eines Vereins durch praktische Beispiele erlangt wurde:
Beim Judo gibt es mit dem „Abklopfen“ ein universelles STOP-Signal, das alle Aktionen unmittelbar beendet.
Hier kannst du nach einem Judoverein in deiner Nähe suchen! Nimm doch gleich noch einen Freund mit ins Training!
Du willst auch Teil des Projekts #DeinErsterSchrittZumSchwarzenGürtel sein und deinen ersten Schritt gehen? Kein Problem! Der Bayerische Judo-Verband e.V. hat für dich alle wichtigen Informationen zur Graduierung zum 8.Kyu (weiß-gelb) zusammengestellt, wie wir dich auf diesem Weg unterstützen können.
Der weiß-gelbe Einstiegsgürtel soll den Kindern in Deutschland ermöglichen, die Sportart Judo kennenzulernen und erste Judo-Bewegungen auszuprobieren. Zudem soll über die Urkunde zum 8. Kyu die Motivation geschaffen werden, im Judoverein Mitglied zu werden. Die Graduierung zum 8. Kyu kann im Verein z.B. als Schnupperkurs oder in Schulen/Institutionen erworben werden.
Diese elementaren Grunderfahrungen, die unter anderem Judo von anderen Kampfsportarten abgrenzen können im Rahmen einer Einführung von nur wenigen Stunden innerhalb und außerhalb von Judovereinen vermittelt werden. Sie können auch von Personen ohne formale Qualifikation (Graduierung, Prüferlizenz, Trainerlizenz) im Judo nach zertifizierender Beratung vermittelt werden. Die Graduierung erfolgt aktuell durch einen zertifizierten Kyu-Prüfer des Bayerischen Judo-Verbandes, der über den Kooperationsverein gestellt wird. Idealerweise führt dieser auch das Programm durch!
Voraussetzung für eine Graduierung von Teilnehmenden außerhalb von Judovereinen ist eine (formlose) Kooperationsvereinbarung mit einem Judoverein, der über mindestens eine Person mit gültiger Trainer-C-Lizenz oder höher und eine entsprechen Kyu-Prüfberechtigung des Landesverbandes verfügen muss, um den Kooperationspartner angemessen beraten zu können.
Der 8. Kyu wird entsprechend der vorstehenden Erläuterungen stets von einem Verein an die Teilnehmenden von Angeboten einer kooperierenden Einrichtung (Kita, Schule, private Initiative usw.) auf einer offiziellen DJB-Urkunde bescheinigt, die der Verein durch eigene Kontaktdaten ergänzen kann. Entsprechende Blanko-Urkunden sind von den Vereinen über den BJV-Shop bestellbar.
Ein DJB-Mitgliedsausweis ist für die Graduierung von Teilnehmenden an Angeboten der Kooperationspartner zum 8.Kyu nicht erforderlich. Für Vereinsmitglieder gilt jedoch die Passordnung des DJB uneingeschränkt.
Für SAG, Universitäten etc. zum bayernjudo Shop
Vereine bestellen Materialien über das DJB Portal!
Projektstart in den nächsten Tagen!
Homepage geht vermutlich zum 1.8.2022 online!