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Neue Lockerungen im Sportbetrieb

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 07. Juli 2020 weitere Lockerungen für den Sportbetrieb beschlossen, die bereits ab dem 08.07.2020 ihre Gültigkeit besitzen. Der BJV hat für seine Vereine und Judoka das "Hygienekonzept Vereine" als Dokumentenvorlage angepasst. Die Regelungen lauten in Kürze zusammengefasst. Zudem wurde das Hygienekonzept für Landeskader entsprechend angepasst. 

  • feste Trainingsgruppen bis zu 5 Personen (exklusive Trainer) über einen längeren Zeitraum, die dokumentiert werden. Ein Judoka kann nur einer Trainingsgruppe zugeordnet werden. Die Dokumentation wird vom Verein schriftlich durchgeführt. Der Zeitraum gilt mindestens bis zur Verkündigung weiterer Lockerungen.
  • Zwischen diesen Trainingsgruppen muss ein Abstand von Mindestens 2 Metern sichergestellt werden. 
  • Bei Symptomen oder risikobehafteten Kontakten darf nicht am Training teilgenommen werden. 
  • Die Situation in den Umkleiden variiert anhand der örtlichen Begebenheiten. Grundsätzlich ist hier der Mindestabstand von 1,50m sicherzustellen.
  • Die Trainingszeit kann bis zu 120 Minuten betragen. 
  • Eltern und Zuschauer dürfen die Trainingsstätte nicht betreten. 
  • Zur Kontaktvermeidung sind aufeinanderfolgende Trainnigseinheiten durch eine zeitliche Pause zu trennen.

Die Vereine und Abteilungen müssen sich über lokale Besonderheiten selbstständig informieren und das Konzept entsprechend anpassen.

 

Das BJV-Präsidium wünscht euch einen erfolgreichen Wiedereinstieg! Hajime!

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 07. Juli 2020 weitere Lockerungen für den Sportbetrieb beschlossen, die bereits ab dem 08.07.2020 ihre Gültigkeit besitzen. Der BJV hat für seine Vereine und Judoka das "Hygienekonzept Vereine" als Dokumentenvorlage angepasst. Die Regelungen lauten in Kürze zusammengefasst. Zudem wurde das Hygienekonzept für Landeskader entsprechend angepasst. 

  • feste Trainingsgruppen bis zu 5 Personen (exklusive Trainer) über einen längeren Zeitraum, die dokumentiert werden. Ein Judoka kann nur einer Trainingsgruppe zugeordnet werden. Die Dokumentation wird vom Verein schriftlich durchgeführt. Der Zeitraum gilt mindestens bis zur Verkündigung weiterer Lockerungen.
  • Zwischen diesen Trainingsgruppen muss ein Abstand von Mindestens 2 Metern sichergestellt werden. 
  • Bei Symptomen oder risikobehafteten Kontakten darf nicht am Training teilgenommen werden. 
  • Die Situation in den Umkleiden variiert anhand der örtlichen Begebenheiten. Grundsätzlich ist hier der Mindestabstand von 1,50m sicherzustellen.
  • Die Trainingszeit kann bis zu 120 Minuten betragen. 
  • Eltern und Zuschauer dürfen die Trainingsstätte nicht betreten. 
  • Zur Kontaktvermeidung sind aufeinanderfolgende Trainnigseinheiten durch eine zeitliche Pause zu trennen.

Die Vereine und Abteilungen müssen sich über lokale Besonderheiten selbstständig informieren und das Konzept entsprechend anpassen.

 

Das BJV-Präsidium wünscht euch einen erfolgreichen Wiedereinstieg! Hajime!

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