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Prüfungswesen: Anerkennung von ausländischen Kyugraden

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Prüfungswesen

In letzter Zeit gehen vermehrt Anfragen zur Anerkennung von ausländischen Kyugraden ein, z.B. aus der Ukraine. Diese Anfragen werden teilweise an nicht zuständige Stellen gerichtet bzw. der Prozess scheint unklar zu sein. Deswegen hier eine kurze Zusammenfassung (s. auch Grundsatzordnung Prüfungswesen, Kap. 2.7; https://www.bayernjudo.de/downloads-menue/ressorts/pruefungswesen/ordnungen).

Ausländische Kyugrade werden ausschließlich vom jeweiligen Bezirksprüfungsbeauftragten (BezPB) anerkannt; eine Anerkennung z.B. durch die Geschäftsstelle des BJV ist nicht vorgesehen. Graduierungen im Kyubereich werden in verschiedenen Ländern höchst unterschiedlich gehandhabt. So ist z.B. die Anzahl der Kyugrade anders als im DJB/BJV oder es gibt unterschiedliche Gürtelfarben. Ebenso sind Inhalte (teilweise deutlich) unterschiedlich. In einigen Ländern existiert überhaupt kein landesweites Prüfungsprogramm wie wir es kennen sondern die Graduierungen werden von den jeweiligen Trainern in eigenem Ermessen durchgeführt. Aus diesen Gründen wird nicht automatisch ein ausländischer 7. Kyu in einen DJB/BJV-7. Kyu anerkannt oder ein ausländischer Orangegurt in einen DJB/BJV-Orangegurt.

Der Standardprozess ist vielmehr, dass im Verein das technische Niveau des Judoka eingeschätzt wird und der Judoka dann bei nächster Gelegenheit zum nächst höheren Kyu graduiert wird. Das folgt dem Standardprozess einer Kyugraduierung und wird beim BezPB angemeldet, genehmigt und nach Durchführung mit Ergebnis gemeldet. Bei der Anmeldung muss dabei angegeben werden, dass eine Anerkennung eines ausländischen Kyugrades im Rahmen der Graduierung zum nächsthöheren Gürtel erfolgen soll.

Sollte eine Graduierung nach diesem Verfahren nicht möglich sein, z.B. weil der Judoka schon das Niveau eines 1. Kyu hat oder weil in absehbarer Zeit keine Möglichkeit zur Graduierung besteht, kann der BezPB auch separat das technische Niveau des Judoka einschätzen und den passenden Kyugrad anerkennen.

Jochen Haucke

Ressortleiter Prüfungswesen

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