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Neues Kyu-Graduierungssystem startet in Bayern

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Verbandsnachrichten Prüfungswesen

Eine Arbeitsgruppe im DJB (Mitglied aus Bayern: Sven Keidel) hat ein neues Graduierungssystem (GS) für den Kyubereich erstellt. Dessen Einführung wurde von der DJB-Mitgliederversammlung 2021 für den 01.07.2022 beschlossen. Die Materialien dazu wurden vom DJB am 01.06. veröffentlicht und sind auch im Downloadbereich der BJV-Homepage unter https://www.bayernjudo.de/downloads-menue/ressorts/pruefungswesen/kyupruefungen zu finden (Dokumente mit Nummern 50-65). Es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2023, d.h. die Vereine entscheiden ab sofort bis Ende 2023, ob Prüfungen nach der ‚alten‘ Kyu-Prüfungsordnung (PO) oder Graduierungen nach ‚neuem‘ Kyu-GS durchgeführt werden. Leider gibt es auf Seiten des DJB Verzögerungen mit der Bereitstellung der Materialien für Graduierungen (Marken, Urkunden); die sind im Moment noch nicht bestellbar. Wir haben im BJV noch keine Information, wann mit der Verfügbarkeit zu rechnen ist.

Wenn die Materialien bestellbar sind, wird es eine Information auf der Homepage geben. Trotzdem schon jetzt einige weitergehende Informationen:

  • Ablauf: Unabhängig von der Entscheidung PO/GS ist der formale Ablauf unverändert:
    • Vereine melden die Prüfung/Graduierung beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an (unter Angabe, ob nach PO oder GS graduiert wird) Auf der Liste wird vermerkt, ob nach PO/GS graduiert wird (dazu gibt es neue Listen, s.u.)
    • Nach erfolgter Graduierung werden Pässe/Listen durch einen stempelberechtigten Prüfer abgestempelt Listen werden unmittelbar danach zum zuständigen BezPB geschickt
  • Berechtigung zur Graduierung: Eine Graduierung kann auch nach neuem GS nur mit einer gültigen BJV-Kyuprüferlizenz durchgeführt werden. Alle BJV-Prüfer mit gültiger Lizenz dürfen ab sofort nach neuem GS graduieren; es ist keine Zusatzausbildung nötig. Für den Herbst sind in allen Bezirken Prüferschulungen geplant wo das GS Schwerpunktthema sein wird. Eine Ausweitung der Graduierungsberechtigung z.B. auf Trainer-C mit 1. Dan ist in Diskussion aber noch nicht beschlossen. Das könnte im Zuge einer Änderung der Grundsatzordnung Prüfungswesen im DJB kommen. Diese kann aber frühestens durch die DJB-Mitgliederversammlung im November 2022 erfolgen. Danach muss noch die Umsetzung im BJV beschlossen werden, so dass in Summe realistischerweise in 2022 keine Änderung der Graduierungsberechtigung zu erwarten ist.
  • Trainingsbegleitende Graduierungen: Die bisher schon bestehende Möglichkeit der trainingsbegleitenden Prüfungen wird auf den gesamten Kyubereich ausgeweitet. Alle Kyugrade können somit trainingsbegleitet graduiert werden; diese Möglichkeit wird ausdrücklich empfohlen. Das ist auch der Grund, warum wir jetzt von Graduierungen und nicht mehr Prüfungen sprechen. Achtung: auch bei einer trainingsbegleitenden Graduierung ist es nötig, dass der jeweilige Trainer eine gültige Kyu-Prüferlizenz hat! Konsequenterweise wird parallel auch die Regelung, dass ab einer bestimmten Kyustufe zwei Prüfer nötig sind, abgeschafft.
  • Graduierung zum 1. Kyu zentral in den Bezirken: Wie bisher werden Graduierungen zum 1. Kyu zentral in den Bezirken durch die Bezirksprüfungsbeauftragten organisiert. Die Organisationsform wird im Bezirk festgelegt und kann neben einer klassischen Prüfung auch z.B. auch ein Graduierungslehrgang sein, auf dem ‚lehrgangsbegleitend‘ graduiert wird.
  • Neue Prüfungslisten: Es gibt neue Versionen der beiden Prüfungslisten (Dokumente 11a und 11b unter obigem Link): Kyu-Prüfungsliste‘ für klassische Prüfungen an einem Tag Liste für trainingsbegleitende Graduierungen (Prüfungen) Bei beiden ist ein Feld eingefügt, wo das zugrundeliegende System angegeben werden muss (alte PO/neues GS). Da trainingsbegleitende Graduierungen häufig nicht am selben Tag erfolgen, wird hier für jeden Judoka ein Datum der Graduierung eingetragen. Um eine zeitnahe Meldung an den BezPB zu garantieren, können pro Liste nur Graduierungen innerhalb eines Kalendermonats eingetragen werden. Der Monat muss im zugehörigen Feld angegeben werden.
  • 8. Kyu: Die Inhalte des 8. Kyu wurden reduziert, um einen schnellen Einstieg ins Judo unter dem Motto ‚Mein erster Schritt zum schwarzen Gürtel‘ zu ermöglichen. Die Graduierung kann wie bisher innerhalb des Vereins geschehen. Es gibt jetzt aber auch die Möglichkeit, Anfänger auch außerhalb des Vereins (d.h. ohne Mitgliedschaft und ohne Judopass) zu graduieren. Dazu ist eine Kooperationsvereinbarung mit einem dem BJV angeschlossenen Verein nötig. Dieser Verein kümmert sich dann auch um Bestellung der Materialien sowie um Anmeldung und Dokumentation der Graduierungen nach regulärem Prozess. Die Kosten für den 8. Kyu werden gesenkt; endgültiger Preis noch in Diskussion des DJB  (s.o.).
  • Fragen: Wie immer bei der Einführung eines neuen Systems wird es sicher offene Fragen geben. Ebenso kann es sein, dass es noch Änderungen in Inhalten oder Prozessen geben wird. Dazu ist auch jegliches Feedback willkommen. Die Arbeitsgruppe im DJB nimmt jetzt das Danprogramm in Angriff, wird aber die Einführung des Kyu-GS weiterhin begleiten und Rückmeldungen aus den Landesverbänden ggf. noch einbringen. Schickt bitte eure Fragen und euer Feedback an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jochen Haucke Prüfungsreferent

redigiert: Florian Ellmann