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Versicherungsschutz im Außenbetrieb und weitere "Lockerungen"

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Unter https://www.arag.de/coronavirus/vereine/ findet sich eine exemplarische Auflistung der Tätigkeiten im Rahmen des Vereinssports die auch während der Corona-Krise durch die ARAG versichert sind. Die Auflistung kann helfen, die folgende Passage zu verstehen:

"Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherunggreift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder." 

 

Konsequenzen aus der Kabitnettssitzung vom 26.05.2020

Das Staatsministerium hat in einer Sitzung am 26.05.2020 weitere "Lockerungen" für den Sportbetrieb beschlossen. Das Ergebnis für die Sportart Judo ist hier sehr ernüchternd und konnte auch durch den BLSV im Zustandekommen nicht erklärt werden, warum Tanzen mit festem Partner nun erlaubt ist, Judo mit festem Partner analog zu den Hygienekonzepten des DJB/DOSB jedoch nicht. Für Judo ist ab 08.06. nur Indoor der kontaktfreie Sport unter Einhaltung der Mindestabstände und OHNE Partner möglich, sofern Hygienekonzepte umgesetzt werden. Der Stufenplan sieht folgende weitere Entwicklungsschritte vor:

"So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen" 

Ob dieser Stufenplan nun Judo-Lehrgangsmaßnahmen wie Trainerfortbildungen beinhaltet ist nicht ersichtlich, ebenso keine voraussichtliche Datierung, was eine Planbarkeit unmöglich macht. Hinzu kommen unklare Aussagen zur Stornobedingungen der Sportschule und des Inzellferiencamps. Alles in allem bleibt die Interessensvertretung der Fachverbandsinteressen hinter den Erwartungen zurück und die Entscheidungen sind aktuell nicht nachvollziehbar, auch auf Grund der fehlenden Begründungen. Das Präsidium hat nun Kontakt zu diversen Stellen aufgenommen, um die Sachverhalte weiter zu klären, die Euphorie des BLSV Präsidenten Ammon zu den "Lockerungen" (vgl. BLSV  Pressemitteilung) kann der BJV aus Fachverbandssicht nicht nachvollziehen. 

 

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-mai-2020/#a-4

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:

https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/155/index.php

 

Text: Florian Ellmann

 

 

 

 

 

 

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