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Vorübergehende Regelung bei Startrechtwechsel und digitalem Judopass

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Artikel & Berichte
Der DJB und der BJV setzen die Überprüfung der Wartezeit bei einem Startrechtwechsel bis zum Jahresende vorübergehend aus.
Bei einem Vereinswechsel wird der digitale Judopass gemäß WKO 3.6 Startrechtwechsel derzeit automatisch gesperrt. Dies führt bereits seit längerer Zeit zu Problemen, insbesondere bei der Anmeldung zu Veranstaltungen über Dokume.
 
Der Deutsche Judo-Bund hat daher am 21.08.2026 eine vorübergehende Regelung veröffentlicht, nach der die Wartezeit bei den verbleibenden Bundessichtungsturnieren des Jahres 2026 nicht überprüft bzw. sanktioniert wird. Der DJB arbeitet derzeit an einer zukünftigen technischen und automatisierten Lösung.
Der Bayerische Judo-Verband schließt sich dieser vorübergehenden Regelung bis zum Jahresende an.
 
Was ist bei einem Vereinswechsel zu beachten?
Der digitale Judopass wird weiterhin automatisch gesperrt. Betroffene Judoka, Eltern oder Vereinsadministratoren wenden sich bitte direkt an die BJV-Geschäftsstelle und beantragen die Freischaltung des digitalen Judopasses.
Die Freischaltung erfolgt manuell. Anschließend ist die Anmeldung zu Veranstaltungen über Dokume wieder möglich.
 
Die Regelung zum Startrechtwechsel gemäß WKO 3.6 bleibt grundsätzlich bestehen. Ziel ist es, künftig eine automatisierte Überprüfung und Umsetzung der Regelung zu ermöglichen.
 
 
Eure BJV-Jugendleitung
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