
Seit dem 1. August 2020 gelten neue Regelungen für den Kampfsport in Bayern. Mit einer Pressekonferenz vergangene Woche wurde folgende Mitteilung veröffentlicht: "Ab dem 1. August 2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist."
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