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Keine Drohnen über der Wettkampfmatte

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Regelauslegung

Aus gegebenem Anlass möchte ich hier Stellung nehmen zu dem Wunsch, bei Judo-Wettkämpfen Drohnenvideos zu erstellen. Der Wunsch wurde an uns herangetragen, damit unser Sport noch besser zur Geltung gebracht werden kann. Wir müssen hier jedoch klar stellen, dass während des Wettkampfs der Einsatz von Drohnen über der Matte keinesfalls zugelassen werden kann. Wir wollen hier nicht den Spielverderber spielen, aber hier haben Sicherheitsregelungen eindeutig den Vorrang. Wir als Kampfrichter sind dafür verantwortlich, was während des Kampfes passiert, und wir müssen jegliche vermeidbare Gefahr ausschließen. Dazu sind wir gemäß Kampfregeln Artikel 2 verpflichtet: Bevor der Kampfrichter den Kampf startet, sollten die Kampfrichter: […] sicherstellen, dass keine Zuschauer, Helfer oder Fotografen in einer Position sind, wo sie stören oder ein Verletzungsrisiko für die Athleten darstellen. Das betrifft jegliche Drohneneinsätze, vom Ausrichter, von Athleten, oder von dritter Seite. Wir hoffen auf Euer Verständnis und verweisen auf die hervorragenden Fotos, die auch völlig ohne Flugeinsatz entstehen.

Martin Jung, Kampfrichterreferent