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Vereinssponsoring – was muss beachtet werden

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Das Thema Sponsoring ist für viele Vereine von Bedeutung und birgt ein großes Maß an Unsicherheiten bzw. Stolperfallen. Wir haben versucht in den folgenden Abschnitten die wichtigsten Punkte für euch zusammen zu schreiben. Bitte beachtet, dass unsere Zusammenfassung keine rechtskräftige und juristisch exakt begründete wissenschaftliche Zusammenfassung sein soll und auch nicht sein kann. Sie stellt vielmehr eine hoffentlich verständliche und praxistaugliche Handreichung dar.

Hierbei werden wir auf folgende Fragenstellungen eingehen:

  • Was ist der Unterschied zwischen Sponsoring und einer Spende?
  • Müssen die Sponsoringeinnahmen versteuert werden?
  • Sachwerte statt Geld: Worauf muss ich achten?
  • Wie schaffe ich Transparenz nach innen und außen, auch für das Finanzamt?
  • Sponsorenlogo auf der Internetseite – Verlinkung ja oder nein?
  • Wie sind Logos auf Briefpapier und Veranstaltungsplakaten zu bewerten?
  • Sportkleidung durch einen Sportartikelhersteller,
  • Trikots, bedruckt mit Werbung des Sponsors,
  • Sachgegenständen örtlicher Firmen als Preise für die Tombola,
  • einem Werbemobil durch eine Werbeagentur oder ein Kreditinstitut, jeweils verbunden mit Werbung für den Sponsor.
  • Der Verein erhält in diesen Fällen Vermögenswerte in Form von Sachwerten. Diese Vermögenszugänge müssen als Einnahmen erfasst werden. Sofern der Verein kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist, muss aus dem Wert der Sachzuwendung Umsatzsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. (Quelle: https://www.stern.de/wirtschaft/news/einnahmen-durch-sponsoring-darauf-muessen-vereine-achten-3277248.html)

    Wie schaffe ich Transparenz nach innen und außen, auch für das Finanzamt?

    Transparenz ist bei Sponsoring-Maßnahmen alles – für den Verein, für den Sponsor und auch für das Finanzamt. Deshalb sollte immer einen Sponsoring-Vertrag abgeschlossen werden, in dem die Rechte und die Pflichten der beiden Parteien eindeutig geregelt werden.

    Dies schafft Rechtsklarheit und eine eventuelle Überprüfung. Zudem ist bei einem korrekt geschlossenen Vertrag die unternehmerische Absicht, die der Sponsor mit dem Engagement verfolgt, zweifelsfrei erkennbar. (Quelle: https://www.vereinswelt.de/vereinssponsoring-vertrag)

    Sponsorenlogo auf der Internetseite – Verlinkung ja oder nein?

    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dagegen stets dann vor, wenn der Verein an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Ist etwa das Logo oder die Namensnennung des Sponsors auf der Vereins-Seite mit einem Link unterlegt, der zum Internetangebot des Sponsors führt, kann hierin ein Mitwirken an der Werbung des Sponsors vorliegen die zur Steuerpflichtigkeit der damit erzielten Einnahmen führt.

    Grundsätzlich darf jeder gemeinnützige Verein Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben haben, sofern die Besteuerungsgrenze von brutto 35.000 Euro im Jahr nicht überstiegen werden (Stand 2007). Erst wenn die Einnahmen über dieser Grenze liegen und dabei ein Gewinn von über 3.835,- Euro erwirtschaftet wurde, müssen Steuern bezahlt werden. Liegt kein schriftlicher Vertrag mit dem Sponsor vor, kann das Finanzamt den geldwerten Vorteil schätzen. Ein solcher geldwerter Vorteil entsteht auch bei Sachleistungen, z.B. so genannten Werbemobilen. Dies kann dann schnell zur Steuerfalle werden.

    (Quelle: https://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/recht-versicherung/gesetze-und-urteile/steuerfalle-internetlinks.html)

    Fachlich fundiertere Texte sind übrigens auch hier zu finden: https://www.iww.de/sb/gemeinnuetzige-stiftungen/stiftung-sponsoring-bmf-bringt-mehr-klarheit-bei-umsatzsteuerlicher-behandlung-von-sponsoringleistungen-f63028

    Wie sind Logos auf Briefpapier und Veranstaltungsplakaten zu bewerten?

    Bei dezenter Anbringung des Logos des Sponsors auf dem Briefpapier des Vereins, in Veranstaltungshinweisen oder Ausstellungskatalogen fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer an. Allerdings darf der Sponsor nicht besonders hervorgehoben werden. (Quelle: https://kanzlei-spaeth.de/sponsoring-bei-vereinen-ertragsteuerliche-und-umsatzsteuerliche-behandlung)

    Text: Florian Ellmann

    Bild: Pixabay.de

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