Lehrwesen Trainer werden
Ausbildung zum Trainer C Judo „Breitensport“ bzw. „Leistungsport“
Die Ausbildung zum Trainer C wird durch die Landesverbände vorgenommen. Hierbei werden die Inhalte gemäß der DOSB-Ausbildungsordnung umgesetzt. Derzeit werden die Ausbildungslehrgägne von der Sport- und Trainerschule Jens Keidel durchgeführt, in enger Absprache und unter der Fachaufsicht durch den Lehrreferenten. Ausschreibungen für die Judo-Ausbildungskurse sind unter „Termine“ Kategorie "Lehrwesen“ mit den jeweiligen Daten hinterlegt. Dort finden sind alle Details, wie Lehrgangsort, Uhrzeit, Ausbildungsstufe etc.
Mit Beschluss der GV-Sitzung Dezember 2016 werden erfolgreiche in Bayern absolvierte Trainer C - Neuausbildungen mit einem gewissen Geldbetrag bezuschusst. Dieser Betrag variiert je nach Kalenderjahr und Teilnehmerzahl und kann in den entsprechenden Protokollen nachgelesen oder beim Lehrreferenten erfragt werden.
Ausbildungsstruktur ab 2018:
- Online-Modul (30 LE) LE=Lehreinheiten
- Grundstufenlehrgang I (15 LE - 2 Tage)
- Grundstufenlehrgang II (40 LE - 5 Tage)
- Aufbaulehrgang „Breitensport“ oder „Leistungssport“ (20 LE - 2 Tage)
- Prüfungslehrgang (15 LE - 1 Tag inkl. Ausarbeitungszeit)
Der Bayerische Judo-Verband e.V. verkürzt die Präsenzphase durch das Angebot von e-Learning Einheiten, sodass ca. 30 LE sowie die Theorieprüfung über "Bildung-im-Sport /// edu-me.de" realisiert werden. Dies bedeutet weniger Präsenzzeit und somit mehr Zeit für Privates, weniger Übernachtungskosten und weniger Fahrtkosten für die Teilnehmer.
Voraussetzungen zur Teilnahme an den Grundstufenlehrgängen I und II sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres
- Erfahrung in der sportlichen Arbeit und überdurchschnittliches Können in Judo (mind. 2. Kyu)
- Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Judobund oder Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein des Bayerischen Judo-Verband
Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaulehrgang "Breitensport" oder "Leistungssport" ist:
- die erfolgreiche Teilnahme am Grundstufenlehrgang I und II sowie dem Online-Modul
- mindestens der 1. Kyu
Voraussetzung für die Zulassung zur Trainer-C-Prüfung ist:
- die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Grundstufenlehrgänge und des Aufbaulehrgangs (damit mind. 1.Kyu)
- Aktive Teilnahmen (mindestens 80%) bei e-Learning-Angeboten und Einhaltung aller Abgabefristen
- Nachweis über die Teilnahme an eine Kampfrichterlehrgang (min. 15LE) oder gültige KR-Lizenz bzw. Teilnahme am Koppellehrgang zur Danvorbereitung / KR / Trainer C
- einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs in erster Hilfe (9 LE, nicht älter als zwei Jahre)
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis des Bundesamt für Justiz (gibt es bei den Meldestellen, mit Anschreiben des BJV ist dies kostenlos)
- die Vollendung des 16. Lebensjahres
Stand: 13.11.2018