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Wie geht es ab 8. Juni weiter?

  • Die Gruppengröße für das kontaktlose Training im Outdoorbereich wird auf 20 Personen erhöht.
  • Auch der kontaktfreie Indoorsport wird wieder erlaubt. 
  • Die Gruppengröße wird aktuell noch diskutiert und sobald wie möglich hier ergänzt (die Anzahl wird durch das in Kürze erscheinende „Rahmenhygienekonzept Sport“ festgelegt).
  • Leider ist für den Vereinssport somit noch kein Judotraining möglich (Für Landeskader gelten gesonderte Regelungen entsprechend der vierten Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 5.5.2020). 

Der BJV rät den Vereinen, Alternativtrainings für Judoka aller Altersklassen anzubieten und das Sommerwetter für Outdoortrainings zu nutzen. Über die Sportversicherung der ARAG sind auch Trainings außerhalb des Vereinsgeländes abgesichert. Im aktuellen Newsletter zeigen wir schon einige Möglichkeiten und Materialsammlungen auf,  in Kürze wird eine Ideensammlung "Outdoortraining für Judoka" erscheinen und auf der Trainerakamdemie des BJV veröffentlicht werden. Hier findet ihr bereits jetzt viele Ideen für Zirkeltraining. Um das Trainingsdefizit auszugleichen und einer etwaigen Mitgliederfluktuation entgegenzuwirken, können die Vereine Outdoor oder indoorsport während der sobst üblichen Pause in den Pfingst- oder auch Sommerferien anbieten. Wir hoffen so den Vereinen eine Unterstützung bieten zu können. 

Wie soll es weitergehen? Hierfür gibt es derzeit nur einen sehr groben 4-Stufenplan: siehe Medien-Information des BLSV, vom 26.5.2020 (https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/260520_PM_BLSV_Lockerungen_im_Sport.pdf)

Die Öffnung des Judosports erst im vierten und letzten Schritt ist für das Präsidium nicht akzeptabel bzw. aufgrund der fehlenden Begründungen nicht nachvollziehbar. Deswegen steht das BJV-Präsidium im engen Kontakt mit dem BLSV und fordert auch direkt beim Ministerium die eingeschränkte Öffnung des Judosports mit dauerhaft festen Partnern, identisch zu der Regelung in Tanzschulen und gemäß der eingereichten Hygienekonzepte. 

 

Hinweise:

  • auch Personen aus einem Haushalt (z.B. Familienmitglieder) dürfen aktuell keinen Kontaktsport im Verein ausüben.
  • Regelung mehrerer Kleingruppen zu max. 5 Personen: „Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Zur Orientierungshilfe: Auf einem Fußballfeld dürfen max. vier Kleingruppen mit ausreichend Abstand zueinander Platz finden. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!“

 

Weitere nützliche Links aus dem BLSV:

 

Weitere nützliche Links aus dem Staatsministerium:

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